Aus den „Eckpunkte für eine moderne und zukunftsgerichtete Verwaltung“ geht hervor, dass die digitale Erbringung und Beantragung aller staatlichen Leistungen zum Standard werden soll. Seit vergangenem Jahr sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet alle Behördenleistungen auch elektronisch anzubieten. Der Bund hat dies in fast allen Bürger-relevanten Belangen erreicht, doch die meisten Leistungen werden von Ländern und Kommunen ausgeführt, welche bei der Digitalisierung in Rückstand liegen.
Die nächste Digitalisierungs-fördernde Maßnahmen wird durch den „Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes“ erfolgen. Demnach soll u. A. die Schriftform für die digitale Abwicklung von Onlinediensten abgeschafft werden und die Verbindlichkeit von Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit gesichert werden. Außerdem sollen zentrale Basisdienste bereitgestellt werden wie ein Bürgerkonto mit Postfach.
Weitere Informationen finden sie unter: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-952756
Wir berichteten:
15/06/2023 Open Source Software zur Digitalisierung der Verwaltung