Für ein einheitliches Vorgehen bei der Prüfung von Maßnahmezulassungen nach dem fünften Kapitel des Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit nachfolgenden Umsetzungshinweis.
Der Umsetzungshinweis gilt für Maßnahmen zur ganzheitlichen Betreuung nach § 16k Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und wird von den fachkundigen Stellen nach § 6 Abs. 2 AZAV bei der Prüfung berücksichtigt.
Hier der Link zu dem Umsetzungshinweis: umsetzungshinweis-ganzheitliche-betreuung-p16k-sgbii_ba044316