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Bürgergeld Stufe 2: Was ist neu?

Zum 1. Juli 2023 traten die inhaltlichen Kernelemente des Bürgergeld-Gesetzes in Kraft: Es wird verbesserte Weiterbildungsmöglichkeiten sowie neue Weiterbildungsanreize geben, einen gemeinsamen Kooperationsplan und eine ganzheitliche Betreuung.

Das Wichtigste auf einen Blick:

Im Bereich Weiterbildung gilt ab dem 1. Juli 2023:

  • Eine Weiterbildungsprämie für erfolgreiche Abschlüsse oder Zwischenprüfungen bei Weiterbildungen
  • Ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro
  • Für Maßnahmen der nachhaltigen Integration einen Bürgergeldbonus von 75 Euro
  • Nachholen eines Berufsabschlusses wird auch unverkürtzt gefördert
  • Grundkompetenzen (Mathe, IT, Sprachen) können unabhängig der Weiterbildung gefördert werden

Im Eingliederungsprozess greifen ab dem 1. Juli 2023 folgende Neuerungen:

  • Der Kooperationsplan ersetzt schrittweise bis Ende 2023 die bestehenden Eingliederungsvereinbarungen
  • Erwerbsfähige Bürgergeld-Beziehende können bei besonderen Schwierigkeiten eine ganzheitliche Betreuung und ein Coaching annehmen

Die Einkommensfreibeträge werden zum 1. Juli 2023 erhöht:

  • Die Freibeträge werden für Erwerbstätige (30 % mehr), junge Menschen (bis zu 520 Euro) und Ehrenamtliche (bis zu 3.000 Euro) erhöht

Weitere Neuerungen und Informationen finden sie unter: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2023/raus-aus-der-beduerftigkeit-rein-in-den-arbeitsmarkt.html

Zusätzliche Informationen zum Bürgergeld und die Kritik der Union an der 2. Stufe des Bürgergeldes finden sie hier: https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/buergergeld-reform-weiterbildung-freibetrag-faq-100.html