Arbeitsgelegenheiten gem. § 16d SGB II existieren seit 2005. Sie gehen auf die Hilfen zur Arbeit gemäß dem Bundessozialhilfegesetz zurück und davor bis hin zum Reichsarbeitsdienst. Sie wurden stark kritisiert, weil sie mit lock-in Effekten verbunden seien und somit kontraproduktiv zur Eingliederung in Arbeit stünden. Deshalb wurde der Paragraf verschiedentlich verändert, was vor allem 2012 einen Einbruch der Bestandszahlen bewirkte. Arbeitsgelegenheiten (AGH) sind zusätzliche Arbeiten im öffentlichen Interesse, die wettbewerbsneutral sind.
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