Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat bekanntgegeben, dass 2023 Projekte, Organisationen und Verbände gefördert werden sollen, die sich für Menschen mit Behinderungen einsetzen. Die Förderung beginnt ab ca. 01.10.2023; Antragsschluss ist der 19.09.2023.
Förderfähig sind z.B. folgende Maßnahmen von Verbänden und Organisationen:
- Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für in Selbstvertretungsorganisationen Tätige
- Förderung von potentiellen Nachwuchskräften und Jugendarbeit
- Ermöglichung von Veranstaltungsteilnahmen für ehrenamtlich Tätige durch Kostenübernahme für behinderungsbedingten Nachteilsausgleich
- Gewährung von Assistenzleistungen bis zu einer Höhe von 6.000,00 Euro pro Jahr
- Unterstützung des Erfahrungsaustauschs
- Erstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Medien
Kommunale oder regionale Förderungen sowie Sportförderungen sind durch diesen Fonds nicht möglich.