top

Mangelhafte Leistungen können Rückwirkungen haben

Bei der Vergabe können mangelhafte Leistungen Folgen für künftige Auftragsvergaben haben.

Mit dem Zuschlag endet das Vergabeverfahren und es beginnt die Ausführungsphase. Dann gilt nicht mehr das Vergaberecht, sondern  Zivilrecht.  Mängel  in  der  Leistungsphase  können  allerdings Rückwirkungen auf künftige Ausschreibungen haben. Denn  nach  neuem  Recht  darf  der  öffentliche  Auftraggeber einen  Bieter  von  der  Vergabe  ausschließen,  wenn  er  in  der Vergangenheit schlecht geleistet hat, Dr. Daniel Soudry erklärt hier die neue Regelung.