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Handreichung zur Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Die Handreichung des Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) fasst die Möglichkeiten der Einreise nach Deutschland mit der Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes übersichtlich zusammen.

Die Praxishilfe gliedert sich in:

  • Welche Möglichkeiten der Einreise gibt es zukünftig?
    • Einreise für qualifizierte Beschäftigung als anerkannte Fachkraft (§ 18a, 18b AufenthG
    • Einreise für Anerkennungsverfahren + qualifizierte Beschäftigung (Anerkennungspartnerschaft) (§ 16d Abs. 1 + 2 AufenthG)
    • Einreise für Anerkennungsverfahren + qualifizierte Beschäftigung (Anerkennungspartnerschaft) (§ 16d Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 2a BeschV)
    • Einreise zur Qualifikationsanalyse (§ 16d Abs. 6 AufenthG)
    • Einreise für qualifizierte Beschäftigung (Blaue Karte EU) (§ 18g AufenthG)
    • Einreise mit berufspraktischer Erfahrung (§ 19c Abs. 1 + 2 AufenthG i.V.m. § 6 BeschV)
    • Einreise zur Arbeitsplatzsuche (Chancenkarte) (§ 20a, 20b AufenthG)
  • Weitere Änderungen
  • Möglichkeiten der Einreise für Studium, Schule oder Ausbildung
    • Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (§ 16a)
    • Aufenthalt zum Zweck eines Studiums (§ 16b)
    • Einreise für Sprachkurse und Schulbesuch (§ 16f AufenthG)
    • Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer (§ 16g AufenthG)
    • Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes (§ 17 AufenthG)
  • Liste Engpassberufe für Blaue Karte EU nach ISCO-08
  • Punktetabelle für die Chancenkarte

 

Die Handreichung wurde im Rahmen des Projektes WelcomeCenter Sachsen-Anhalt erstellt.

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