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Handlungsleitfaden zur Kooperation zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und sozialwirtschaftlichen Betrieben bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Abfällen

Pressemitteilung

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit (bag arbeit) freut sich, die Veröffentlichung der überarbeiteten Ausgabe des Handlungsleitfadens zur „Kooperation zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und sozialwirtschaftlichen Betrieben bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Abfällen“ bekannt zu geben. Der Handlungsleitfaden, der erstmals 2014 von Dr. Angela Dageförde erstellt, wurde in der zweiten Auflage grundlegend überarbeitet und aktualisiert, um neuen gesetzlichen Anforderungen und praxisrelevanten Aspekten gerecht zu werden.

Der Handlungsleitfaden wurde von Dr. Angela Dageförde und Maurice Reichstein, Rechtsanwälte und Experten im Vergaberecht, überarbeitet. Er dient als wertvolles Werkzeug, um in der Praxis Handlungs- und Rechtssicherheit zu bieten, indem er die verschiedenen Kooperationsformen klar abgrenzt – insbesondere die vergaberechtsfreien von den ausschreibungspflichtigen Kooperationsformen. Darüber hinaus werden mögliche Kriterien für die Auswahl der Kooperationspartner des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (örE) vor dem Hintergrund vergaberechtlicher Anforderungen aufgezeigt und Anwendungshilfen für die Berücksichtigung sozialwirtschaftlicher Betriebe dargestellt.

Wichtigste Punkte der Überarbeitung:

  • Änderungen im Vergaberecht
  • Anpassungen im ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz)
  • Umsetzung des § 118 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

Besonders der § 118 GWB – „Bestimmten Auftragnehmern vorbehaltene öffentliche Aufträge“ – findet in der Praxis noch zu wenig Anwendung. Dieser Paragraf ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern unter anderem, das Teilnahmerecht an Vergabeverfahren ausschließlich Behindertenwerkstätten und sozialen Unternehmen vorzubehalten. Um hier mehr Rechtssicherheit zu schaffen, wird im Handlungsleitfaden ausführlich auf die Möglichkeiten der Anwendung dieses Paragrafen eingegangen.

Die bag arbeit ist überzeugt, dass der aktualisierte Handlungsleitfaden einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Kooperationen zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und sozialwirtschaftlichen Betrieben leistet. Detaillierte Ausführungen und zahlreiche Praxisbeispiele sollen die Umsetzung in der Praxis bestmöglich zu unterstützen.

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