Die Bundesagentur für Arbeit hat zum 1. Juli die neuen Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) veröffentlicht.
Hier finde Sie die neuen Bundes-Durchschnittskostensätze für …
- Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III (und § 16k SGB II)
- die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 81 SGB III
Bitte beachten Sie, dass diese Kostensätze für alle ab dem 1. Juli 2024 gestellten Anträge gültig sind.