Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine neue Version der Empfehlungen des AZAV-Beirats veröffentlicht. Diese sind zum 11. September 2024 in Kraft getreten.
Der AZAV-Beirat gibt detaillierte Empfehlungen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen, die von fachkundigen Stellen berücksichtigt werden müssen. Dabei sind auch die Vorgaben des Sozialgesetzbuchs Drittes Buch (SGB III) und der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) maßgeblich.
Die wichtigsten Änderungen, die in der neuen Version der Empfehlungen in roter Schrift markiert sind, beziehen sich vor allem auf die Erweiterung der Zulassungskriterien für Maßnahmen zur „ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II“.