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Betreuung ukrainischer Geflüchteter: Bundesrechnungshof legt Prüfbericht vor

Seit Beginn des Angriffskrieges gegen die Ukraine sind rund eine Million Ukrainer:innen nach Deutschland geflüchtet, von denen derzeit etwa 720.000 staatliche Leistungen beziehen. Davon gelten 500.000 als erwerbsfähig. Der Bundesrechnungshof hat nun die Betreuung dieser Geflüchteten durch die Jobcenter in den Jahren 2022 bis 2024 untersucht.

Der, von table.media veröffentlichte, Bericht untersucht die Wirkung der Integrationsmaßnahmen, insbesondere des „Job-Turbos“. Der Bericht zeigt Fortschritte, verweist jedoch auf zahlreiche verbleibende Defizite.

Zentrale Ergebnisse des Prüfberichts

  1. Defizite in der Integrationsarbeit: Der Bundesrechnungshof hebt erhebliche Mängel bei der Betreuung und Begleitung der Geflüchteten während der Integrationskurse hervor. So kam es vielfach zu Verzögerungen oder Ausfällen bei den Kursen. Insbesondere zeigte sich, dass eine Beratung durch Integrationsfachkräfte der Jobcenter während des Kurses 2024 in 32 % der Fälle nicht stattfand. Fehlt diese Beratungsgespräche, war die Abbruchrate von Integrationskursen viermal höher.
  2. Mängel bei der Vermittlung in Arbeit nach Integrationskursen: Auch bei der Arbeitsvermittlung nach Abschluss der Integrationskurse bestehen Defizite. Relevante Daten wurden häufig nicht vollständig erfasst, und die Jobcenter führten nicht mit allen Geflüchteten zeitnah Beratungsgespräche. Dies führte dazu, dass viele nach den Kursen keine Vermittlungsvorschläge erhielten. Nur weniger als 1 % der Vermittlungsvorschläge führten 2024 tatsächlich zu einer Einstellung. Trotz des Job-Turbos bleibt also ein großes Potenzial für eine stärkere Integration in den Arbeitsmarkt ungenutzt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesagentur für Arbeitweisen jedoch auf Verbesserungen in der Datenqualität, in den Beratungsfrequenzen und bei der Zahl der Vermittlungsvorschläge hin.
  3. Unklare Wirkung des Job-Turbos: Bislang konnte das BMAS nicht nachweisen, dass der Job-Turbo maßgeblich für die Verbesserungen bei der Integration von Ukrainer:innen in den Arbeitsmarkt verantwortlich ist. Seit 2022 steigen die Beschäftigungszahlen nur langsam und ohne signifikante Trendänderung. Der konkrete Einfluss des Job-Turbos auf diese Zunahmen bleibt unklar, und das BMAS hat die genaue Wirkung auf den Anstieg nicht offengelegt. Zudem mahnt der Bundesrechnungshof an, bei der Ermittlung der Haushaltswirkung lediglich die durch den Job-Turbo zusätzlich bewirkten Minderausgaben zu berücksichtigen, und geht davon aus, dass die erhoffte Haushaltsentlastung von einer Milliarde Euro für 2024 nicht eintreten wird. Auch für die Folgejahre werden die prognostizierten Einsparungen als fraglich bewertet.
  4. Handlungsbedarf für schnelleren Spracherwerb und Arbeitsmarktzugang: Der Bundesrechnungshof empfiehlt, dass das BMAS die Voraussetzungen bei den Jobcentern schafft, damit Spracherwerb und Integration in den Arbeitsmarkt rascher gelingen. Dazu zählen intensivere Anstrengungen zur Verbesserung der Integrationsarbeit, um die Potenziale der Geflüchteten besser zu nutzen. Der Job-Turbo setzt hier bereits an und bietet zielführende Ansätze. Eine bundesweit einheitliche und konsequente Umsetzung, die auch die Jobcenter mit zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) einbindet, ist hierbei entscheidend. Die gesetzlichen Regelungen der Wachstumsinitiative zur Verstetigung des Job-Turbos sind ein Schritt in diese Richtung. Das BMAS sollte sich konkrete messbare Ziele setzen, an denen der Erfolg des Job-Turbos und die Eröffnung nachhaltiger Arbeitsmarktchancen für die Geflüchteten gemessen werden können.

Weiterführende Informationen

Bundesrechnungshof_Ukraine | table.media

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