Zum Jahresbeginn und im Verlauf des Jahres 2025 treten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wichtige Änderungen und Neuregelungen in Kraft. Besonders in den Bereichen Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung und Bürgergeld gibt es zahlreiche Neuerungen, die Bürger*innen und Unternehmen betreffen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Änderungen.
Das ändert sich im Jahr 2025
08.01.2025 | Arbeit und Bildung, Featured, News
Übergang der Förderung beruflicher Weiterbildung und Rehabilitation von SGB II zu SGB III
Ab dem 1. Januar 2025 übernimmt die Agentur für Arbeit die Beratung, Bewilligung und Finanzierung von beruflichen Weiterbildungs- und Rehabilitationsmaßnahmen – auch für Bürgergeldbeziehende. Wenn ein Jobcenter den Bedarf an einer Weiterbildung oder Rehabilitation erkennt, erfolgt eine direkte Weiterleitung zur zuständigen Agentur für Arbeit. Hier werden die Voraussetzungen geprüft, Anträge bewilligt und finanziert. Die Betreuung durch die Jobcenter finden während des ganzen Prozesses weiterhin statt.
Einführung der Jobcenter-App
Ab dem 14. Januar 2025 steht eine neue App der Jobcenter bereit. Sie bietet einen zusätzlichen Zugang zu den digitalen Angeboten der gemeinsamen Einrichtungen und ist kostenlos erhältlich. Mit der App können Anträge mobil, barrierefrei und unabhängig von Zeit und Ort gestellt werden. Zudem lassen sich Unterlagen einreichen, Nachrichten versenden und Online-Termine vereinbaren.
Umlagesatz für Insolvenzgeld
Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld wird ab dem 1. Januar 2025 auf 0,15 Prozent festgelegt.
Beitragssatz zur Arbeitsförderung
Der Beitragssatz zur Arbeitsförderung bleibt ab dem 1. Januar 2025 unverändert bei 2,6 Prozent.
Verlängerung der Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld
Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird ab dem 1. Januar 2025 auf bis zu 24 Monate verlängert. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2025 und unterstützt Betriebe weiterhin in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Auch in anderen Themenbereichen, wie ‘Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik‘ oder ‘Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Tarifautonomie, Mindestlohn‘ ändert sich einiges. Diese Änderungen können Sie in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einsehen.