Am 1. Januar 2025 trat die “Eingliederungsmittel-Verordnung 2025” (EinglMV 2025) in Kraft. Diese regelt die Verteilung der Bundesmittel für Eingliederungsleistungen, die Ausfinanzierung von Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und Rehabilitation, sowie den Bundesanteil an den Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf die 404 Jobcenter in Deutschland.
Verteilung der Bundesmittel für „Eingliederungsleistungen“ unter vorläufiger Haushaltsführung
09.01.2025 | Arbeit und Bildung, Featured, News
Die Verordnung basiert auf dem Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 2025. Allerdings trat das Haushaltsgesetz 2025 zum Jahresbeginn nicht in Kraft, sodass die Jobcenter unter vorläufiger Haushaltsführung arbeiten müssen. Dies bedeutet, dass die festgelegten Prozentanteile der Mittelverteilung gelten, jedoch die konkreten Euro-Beträge vorläufig sind. Für die Jobcenter bedeutet dies, dass sie sich an die Obergrenzen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 halten müssen.
Die detaillierte Verteilung der Mittel auf die einzelnen Jobcenter kann in der BIAJ-Tabelle eingesehen werden.
Weitere Informationen zur vorläufigen Haushaltsführung sind auf den Webseiten des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verfügbar.