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Neue Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission

Die Mindestlohnkommission hat eine neue Geschäftsordnung verabschiedet, um zukünftige Streitigkeiten über die Anpassung der gesetzlichen Lohnuntergrenze zu vermeiden. Insbesondere die umstrittene Entscheidung zur letzten Erhöhung des Mindestlohns soll sich nicht wiederholen. Es folgt eine kurze Zusammenfassung.

Mehr Einigkeit

In der Vergangenheit führte die Anpassung des Mindestlohns zu Spannungen, insbesondere die Erhöhung von 12 auf 12,82 Euro, die gegen den Willen der Gewerkschaften durchgesetzt wurde. Arbeitnehmervertreter kritisierten die Anhebung angesichts der Inflation als zu niedrig. Mit der neuen Geschäftsordnung sollen Entscheidungen nun wieder gemeinsam getroffen werden. Ein geordneter Abstimmungsprozess soll helfen, einen Konsens zu erreichen, bevor Vorsitzende eine Entscheidung herbeiführen.

Es ist erklärtes Ziel aller Mitglieder der Mindestlohnkommission, künftige Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns einvernehmlich zu beschließen

– Christinane Schönfeld, Vorsitzende der zweiten Mindeslohnkommission

Armutsfestigkeit als neues Kriterium

Ein weiterer Punkt der Reform ist die stärkere Berücksichtigung der sogenannten „Armutsfestigkeit“ des Mindestlohns. Diese wird erreicht, wenn der Lohn mindestens

60 % des mittleren Einkommens der Beschäftigten beträgt. Die EU-Mindestlohnrichtlinie nennt diesen Wert als Orientierung für eine angemessene Lohnuntergrenze. Allerdings besteht Unsicherheit bezüglich der Richtlinie: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat Zweifel geäußert, ob der Erlass der Richtlinie in die Zuständigkeit des EuGH fällt. Sollte die Richtlinie gekippt werden, könnte dies auch Auswirkungen auf die zukünftigen Anpassungen des Mindestlohns in Deutschland haben.

Bis Ende Juni 2024 muss die Kommission eine erneute Anpassung des Mindestlohns beschließen, die ab Anfang 2026 gelten wird. Mit der neuen Geschäftsordnung sind jetzt klarere Regeln für diesen Prozess geschaffen worden.

Weitere Informationen

Ein Artikel des Handelsblatts zu dem Thema.

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