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Wenig Spielraum für Einsparungen beim Bürgergeld

Das Thema Bürgergeld sorgt immer wieder für aufgeregte Debatten, besonders im aktuellen Wahlkampf. Verschiedene politische Parteien, darunter die CDU/CSU, FDP und AfD, streben an, beim Bürgergeld Milliarden einzusparen. Ein Autor der Zeit, David Rech, nimmt die Forderungen der Parteien und ihre Praktikabilität unter die Lupe.

Senken von Regelsätzen

Das Bürgergeld ist Teil der Grundsicherung, die das menschenwürdige Existenzminimum gewährleisten soll. Es ist ein fundamentaler Bestandteil unseres Sozialstaats und basiert auf einer Vielzahl von rechtlichen Vorgaben, insbesondere auf Urteilen des Bundesverfassungsgerichts.

Ein häufig genannter Vorschlag, insbesondere von der FDP, ist die Senkung der Regelsätze. Die Partei argumentiert, dass die aktuellen Sätze zu hoch seien, insbesondere die Erhöhung zu Beginn des Jahres 2024. Diese Erhöhung wurde jedoch unter Berücksichtigung der Inflation und der jahrelang stagnierenden Regelsätze vorgenommen. In den Jahren davor wurden die Sätze im Vergleich zur Inflation nicht ausreichend angepasst.

Doch die Senkung der Regelsätze ist nicht so einfach. Die Berechnungen und Anpassungen sind gesetzlich geregelt und können nicht ohne Weiteres gekürzt werden.

Härtere Sanktionen

Ein weiterer Vorschlag von CDU und FDP ist, die Sanktionen bei Arbeitsablehnung zu verschärfen. So soll es bei der Ablehnung von zumutbaren Arbeitsangeboten strengere Strafen geben. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch bereits klare Grenzen gesetzt, wie weit solche Sanktionen gehen dürfen. Es entschied, dass eine Kürzung der Leistungen um mehr als 30 Prozent verfassungswidrig wäre, wenn keine gravierenden Gründe für die Ablehnung vorliegen. Alle Forderungen, die eine drastische Erhöhung der Sanktionen vorsehen, würden vor Gericht wahrscheinlich keinen Bestand haben.

Kein Bürgergeld für Asylbewerber

Ein weiteres Thema, das immer wieder aufkommt, ist das Bürgergeld für Asylbewerber. Diese sollen, laut einigen Parteien, keinen Anspruch auf Bürgergeld haben. Doch auch hier gibt es klare gesetzliche Regelungen: Asylbewerber können erst dann Leistungen nach dem SGB II, also Bürgergeld, erhalten, wenn sie als Flüchtlinge anerkannt sind. Während des Asylverfahrens haben Asylbewerber Anspruch auf andere Leistungen, jedoch nicht auf das Bürgergeld.

Forderungen ohne Bestand

Die Forderungen von CDU/CSU und FDP zur Kürzung des Bürgergeldes haben wenig Aussicht auf Erfolg. Eine Senkung der Regelsätze ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht einfach möglich, und die Sanktionen dürfen nur in einem bestimmten Rahmen verhängt werden, wie es das Bundesverfassungsgericht festgelegt hat. Zudem wird die Beschäftigungsqualität durch harte Sanktionen nachweislich nicht verbessert. Für große Einsparungen gibt es beim Bürgergeld also keinen Spielraum. 

Weitere Informationen

Den Artikel der Zeit finden Sie hier.

Wir haben bereits einen Beitrag zu dem Thema ‚Einsparungen beim Bürgergeld: Ist das realistisch?‚ veröffentlicht.

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