Das Online-Seminar „Zwischen Pflicht & Förderung: Zumutbarkeit, Mitwirkung & Minderungen im SGB II“ beginnt um 09:30 und endet um 16:00.
Welche Anforderungen können an Menschen im SGB-II-Bezug gestellt werden? Welche Arbeitsaufnahmen, Maßnahmen oder Angebote sind wirklich zumutbar – wann kann es zu Leistungsminderungen kommen und wie sehen diese dann aus?
Dieses Seminar bietet einen fundierten Einblick in die gesetzlichen Regelungen des § 10 SGB II zur Zumutbarkeit von Arbeit und Maßnahmen und dem § 31 SGB II hinsichtlich der Leistungsminderungen.
Dabei werden nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtet, sondern auch die praktische Relevanz für Bildungsträger und Maßnahmenträger.
Denn in der Zusammenarbeit mit SGB-II-Kund*innen tauchen immer wieder Fragen auf: Muss ich dieses Jobangebot annehmen? Bin ich verpflichtet, an der Maßnahme teilzunehmen? Welche Konsequenzen drohen, wenn ich ablehne?
Gleichzeitig stehen auch Jobcenter-Mitarbeitende vor der Herausforderung, in Beratungsgesprächen Maßnahmen und Angebote korrekt zuzuweisen. Dieses Seminar schafft Klarheit über die gesetzlichen Anforderungen und gibt Orientierung für den praktischen Umgang mit diesen Fragestellungen.
09.30 Uhr Beginn
Begrüßung & Einführung
Warum ist die Frage der Zumutbarkeit so wichtig?
- Bedeutung von Zumutbarkeit für die Integration in Arbeit & Maßnahmen
- Herausforderungen in der Praxis: Fragen & Unsicherheiten von Kund*innen
- Relevanz für Jobcenter, Bildungsträger & Maßnahmenträger
Zumutbarkeit nach § 10 SGB II – Gesetzliche Regelungen & praktische Umsetzung
- Definition von Zumutbarkeit: Welche Arbeitsaufnahmen und Maßnahmen sind verpflichtend?
- Ausnahmen und Grenzen: Wann liegt keine Zumutbarkeit vor?
- Häufige Praxisfälle und typische Fragen von Kund*innen
Gesetzliche Anspruchsvoraussetzungen für die FBW
- Wer hat Anspruch? (SGB II-Regelungen)
- Individuelle Fördervoraussetzungen
- Rolle der Jobcenter & Agentur für Arbeit
- Kurzer Exkurs: Abgrenzung zu anderen Fördermöglichkeiten
Leistungsminderung nach § 32 SGB II
- Mitwirkungspflichten & mögliche Pflichtverletzungen
- Ab wann kommt es zur Leistungsminderung und in welcher Höhe?
- Besondere Schutzregelungen und Grenzen der Minderungen
- Praxisbeispiele: Welche Fälle führen zu Kürzungen?
12.45 – 13.15 Uhr Mittagspause
Praktischer Umgang mit Fragen & Konflikten in der Beratung
- Wie erkläre ich Kund*innen, welche Pflichten sie haben?
- Umgang mit Widerstand: Argumentationshilfen für Beratungsgespräche
- Kundenorientierte Kommunikation und Motivation statt Konfrontation
- Fallbesprechungen aus der Praxis
Zusammenarbeit zwischen Jobcenter, Bildungsträgern & Maßnahmeträgern
- Schnittstellen & Abstimmung zwischen den Akteuren
- Möglichkeiten der Unterstützung durch Bildungsträger
- Herausforderungen in der Praxis und Lösungsansätze
Abschluss & offene Diskussion
16.00 Uhr Ende
Dieses Seminar vermittelt fundierte Kenntnisse über die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Zumutbarkeit sowie die Auswirkungen auf Leistungsminderungen. Die Teilnehmenden lernen, wann eine Arbeitsaufnahme oder eine Maßnahme verpflichtend ist, welche Ausnahmen es gibt und wie sie mit den Fragen und Unsicherheiten der Kund*innen sicher umgehen können.
Mitarbeitende von Jobcentern und Bildungsträgern |
Um alle Funktionen einüben zu können, benötigen Sie für das Webinar einen Laptop (Windows bzw. MacOS) mit Kamera sowie ein Mikrofon bzw. Headset. Ggf. reicht auch ein Tablet (iPad bzw. Android). Die Internetverbindung und das W-Lan sollten stabil sein. Eine normale DSL-Leitung (16 MBit/s) ist in der Regel ausreichend.
Für das Online-Seminar wird eine kostenlose Software (Zoom) benötigt, die nach der Anmeldung installiert werden kann.
Myriam Battard ist zertifizierte Fallmanagerin (DGCC e.V.) und im Jobcenter Dortmund auf die Beratung junger Familien spezialisiert. Nach ihrem dualen Studium an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit sammelte sie Erfahrung in der Beratung und Vermittlung im SGB II und SGB III.
Seit 2018 ist sie Trainerin bei der Agentur für Arbeit für SGB-Themen und seit 2021 nebenamtliche Dozentin im Sozialrecht. Sie unterrichtet online und in Präsenz mit Schwerpunkt auf das Leistungsrecht im SGB II und SGB XII und vermittlungsrelevante Themengebiete.
Sie können das Seminar bis 2 Wochen vor der Veranstaltung kostenlos stornieren. Bei späteren Stornierungen bzw. Nichtteilnahme wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Sie können jedoch eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen.
Bei Rückfragen zu unseren Veranstaltungen schreiben Sie uns gerne an: [email protected].