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bag arbeit verklagt Bundesagentur für Arbeit

Qualitativ hochwertige Maßnahmen durch Vergabeverfahren sicherstellen, um langzeitarbeitslose Menschen zu qualifizieren! Die bag arbeit setzt sich seit mehreren Jahren für eine Reform des Vergabeverfahrens ein.

Auf politischer Ebene wurden unsere Argumente zwar diskutiert, geändert hat sich jedoch nichts. Deshalb haben wir am Freitag, dem 20.04.2012, beim Landgericht Nürnberg Klage eingereicht. Kern der Klage ist die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Rahmen des Vergabeverfahrens. Diese sind nicht transparent und benachteiligen die Auftragnehmer, also unsere Mitgliedsunternehmen, unangemessen.

Mit der Klage wollen wir einen politischen Prozess anstoßen, der uns ein inhaltliches Mitwirken an der Ausgestaltung der Vergabepraxis ermöglicht. Aus unserer Perspektive ist das aktuell standardisierte Verfahren der öffentlichen Ausschreibung nicht geeignet, um insbesondere langzeitarbeitslose Menschen zu fördern und zu qualifizieren. Es führt nachhaltig zu Qualitätsverlust bei der Umsetzung von Maßnahmen, Förderziele können nicht erreicht werden und kreative Maßnahmeumsetzungen werden erheblich erschwert.

Bei den Maßnahmen des SGB II und SGB III – insbesondere Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE), Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung – handelt es sich um stark pädagogisch-didaktisch geprägte Prozesse, die gerade auf Grund dieses Charakters nicht abschließend beschrieben und nur in einem sehr komplexen Evaluierungssystem bewertet werden können.

Für die Reform des Vergabeverfahrens schlagen wir folgende Eckpunkte vor:

  • Breite der zulässigen Vergabeverfahren nutzen (Teilnahmewettbewerb, beschränkte Ausschreibung, freihändige Vergabe oder Verhandlungsverfahren): bedarfsgerecht, qualitätsbewusst, zielorientiert
  • Vergabe gemäß den tatsächlichen lokalen Bedarfen
  • Einheit von Besteller und Einkäufer wiederherstellen
  • Die Maßnahmequalität, insbesondere die zielführende Umsetzung fachbezogener, pädagogisch-didaktischer Prozesse, muss im Vordergrund des Vergabeverfahrens stehen.

Unsere ReforminitiativeNeue Vergabeverfahren von Arbeitsmarktdienstleistungen vom 31.08.2010 hat nichts an Aktualität eingebüßt.

bag arbeit verklagt Bundesagentur für Arbeit Grund: unwirksame Klauseln im Vergabeverfahren