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Wer haftet bei Corona-Ausfällen?

Die Corona-Pandemie trifft unsere Gesellschaft mit voller Wucht: Das öffentliche Leben wird durch ordnungspolitische Maßnahmen gelähmt und die Arbeit kann vielerorts nur noch in Zeitlupe ablaufen. Nicht, weil Mitarbeiter reihenweise erkrankt ausfallen, sondern weil sie, um Infektionsketten zu durchbrechen oder den Nachwuchs zu hüten, nicht mehr in das Büro kommen können.

Homeoffice ist für viele eine Möglichkeit; aber nur weil der Arbeitgeber dies anbietet, kann es nicht immer auch genutzt werden. Viele Freiberufler merken in diesen Tagen: Nicht die Aufträge brechen weg, sondern der Personalstamm. Doch was tun, wenn das eigene Büro lahmliegt? Wie sieht die Rechtslage aus, wenn ich gegenüber einem öffentlichen Auftraggeber Fristen versäume?

Hierzu Dr. Daniel Soudry, Fachanwalt für Vergaberecht, im Gespräch mit competitionline: Die Rechtslage bei COVID-19.  Wer hafet bei Corona-Ausfällen?


Wir berichteten:
Bedrohung gemeinnütziger Unternehmen | 15. April 2020
Dossier: COVID-19