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Bundeseinheitlicher Rahmen

Die angekündigten Leitlinien zur Wiederaufnahme von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen liegen nun als “bundeseinheitlicher Rahmen für das Fortsetzen von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen“ vor. Neben allgemeinen Informationen zum Ablauf werden Hinweise in Hinblick auf Vergabemaßnahmen, preisverhandelte Maßnahmen sowie Gutscheinmaßnahmen bereitgestellt. Darüber hinaus werden instrumentenspezifische Aspekte unter Berücksichtigung des Unterbrechungszeitraums aufgezeigt.

Coronavirus SARS-CoV-2 Krise Fortsetzen von alternativ fortgeführten oder unterbrochenen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bundeseinheitlicher Rahmen


Wir berichteten:
Dossier: COVID-19
Rechtliche Probleme beim Coaching | 13. Mai 2020