Die SGB-II-Zahlungsansprüche zur “Sicherung des Lebensunterhalts” liegen erheblich unter dem gemäß SGB II (Hartz IV) anerkannten Bedarf, so das BIAJ:
Wir berichteten:
Zahl der Arbeitslosen während der Pandemie | 26. Mai 2020
Bilanz nach einem Jahr „Sozialer Arbeitsmarkt“ | 07. Mai 2020