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Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt in Krisenzeiten

Als Instrument des sog. Teilhabechancengesetzes soll der § 16i SGB II seit 1.1.20219 die Teilhabe von Langzeitleistungsbeziehenden fördern. Dabei geht es um Personen, die in der Regel innerhalb der letzten sieben Jahre sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben, unabhängig davon, ob sie arbeitslos waren oder nicht.

Seit August 2019 gehen die monatlichen Zugänge bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt kontinuierlich zurück. Diese Entwicklung hat bereits vor der Corona-Pandemie eingesetzt.

Weitere Informationen: http://w9eg9znx6.homepage.t-online.de/hammer-eu/wordpress/?p=1263


Wir berichteten:
Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung | 12. Oktober 2020
Arm, abgehängt, ausgegrenzt | 8. September 2020