Wer in Deutschland in eine Notlage gerät und nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, hat Anspruch auf staatliche Leistungen. Diese Leistungen werden jährlich überprüft und angepasst. Zum kommenden Jahr werden die Leistungssätze deshalb erneut steigen. Der Bundesrat hat der Verordnung der Bundesregierung zugestimmt.
Ab 1. Januar 2020 erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1,88 Prozent mehr Geld. Neben den Leistungen für die Erwachsenen steigen auch die Sätze für ältere Kinder und Jugendliche. Sie erhöhen sich um jeweils sechs Euro auf 308 und 328 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren erhöht sich der Satz um fünf Euro auf dann 250 Euro. Mit der Anpassung gewährleisten die Regelsätze auch im kommenden Jahr ein menschenwürdiges Existenzminimum.
Gesetzentwurf: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/227/1922750.pdf
Weitere Informationen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regelsaetze-1666914
Wir berichteten:
Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt in Krisenzeiten | 30. Oktober 2020
Assistierte Ausbildung weiterentwickelt | 30. Oktober 2020