617 Tage nachdem die Frist für die Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie abgelaufen ist, tritt morgen, am Samstag den 24.10.2015, das neue ElektroG in Kraft.
Das Gesetzt bringt eine Reihe Neuregelungen für die Sammlung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten mit sich, die nach festgelegten Fristen umgesetzt werden müssen.
Ab dem ersten Februar gilt die Neueinteilung der Sammlergruppen, sowie die eue Anzeigefrist für die Optierungen der Kommunen. Der Handel hat sogar noch neun Monate Zeit seiner neuen Rücknahmepflichten nachzukommen. Die Annahme von Altgeräten ist somit ab Ende Juli 2016 in Geschäften, die auf einer Fläche von über 400 Quadratmetern Elektronikgeräte verkaufen, verpflichtend. Altgeräte, die in mindestens einer Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, müssen die Händler nur beim Kauf eines vergleichbaren Neugeräts zurücknehmen. Für kleinere Altgeräte gilt die Rücknahmepflicht auch unabhängig vom Kauf eines neuen Geräts.
Das Umweltbundesamt will künftig alle Rücknahmestellen im Internet auflisten, an der Verbraucher ihre alten Elektrogeräte abgeben können. Herausgeber der Liste ist die Stiftung Elektro-Altgeräte Register.