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Richtlinie „Berufsorientierung für Flüchtlinge – BOF“

Berufliche Orientierung für Zugewanderte (BOF) wendet sich an nicht mehr schulpflichtige Zugewanderte und bietet eine 26-wöchige berufliche Orientierung, um den Weg zu einer Berufsausbildung zu ebnen.

Hier finden Sie die Förderrichtlinie zum BOF-Programm und alle Dokumente für die Antragstellung. Für die Antragstellung gilt die Richtlinie „Berufsorientierung für Flüchtlinge – BOF“ vom 14.09.2021.

Anträge können beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gestellt werden. Sie müssen über die Plattform easy-Online gestellt und zusätzlich postalisch eingereicht werden.

Richtlinie vom 14.09.2021


Wir berichteten:
Voraussetzungen für Ausbildung(sförderung) | 21. Juni 2021
Teilhabe von geflüchteten Frauen | 15. Juni 2021

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Förderrichtlinie vom 14.09.2021