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Neue Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS)

Die Bundesagentur für Arbeit hat zum 1. Juli die neuen Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass diese Kostensätze für alle ab dem 1. Juli 2022 gestellten Anträge gültig sind. Die einzelnen Kostensätze finden Sie hier:

B-DKS §45 2022

B-DKS §81 2022

Bitte beachten Sie, dass diese Kostensätze für alle ab dem 1. Juli 2022 gestellten Anträge gültig sind.