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Die Eckpunkte des neuen Bürgergeld-Gesetzes

Am Mittwoch, 20. Juli, hat der Bundessozialminister Hubertus Heil die wesentlichen Regelungen des neuen Bürgergeldes für Arbeitsuchende vorgestellt. Dieses Gesetz soll das bisherige Hartz IV ablösen. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) mit der Einführung eines Bürgergeldes und dazugehöriger Änderungen zu erneuern. Ziel ist, mehr Respekt und mehr soziale Sicherheit in einer modernen Arbeitswelt zu verankern und unnötige Bürokratie abzubauen. Gleichzeitig soll die Leistung jedes Einzelnen mehr Anerkennung finden. Hierzu gehört, dass niemand, der in den Bürgergeldbezug eintritt, sich in den ersten zwei Jahren Sorgen um das Ersparte oder die Wohnung machen muss. Menschen im Bürgergeldbezug soll es möglich sein, sich stärker auf Weiterbildung und die Arbeitssuche zu konzentrieren.

BMAS: Bürgergeld-Gesetz – Überblick über die Regelungen

BMAS: Faktenpapier – Bürgergeld

Wir berichteten:
12/07/2022 Stellungnahme: Entwurf Bundeshaushalt 2023 – Kürzungen im SGB II
22/02/2022 Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis Januar 2022

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