Im Jahr 2021 waren durchschnittlich etwa 5,3 Millionen Menschen auf Grundsicherungsleistungen des SGB II angewiesen. Im Vergleich zum
Vorjahr ist der Bestand an Grundsicherungsbeziehenden damit leicht um etwa 175 Tsd. Personen gesunken. Setzt man die Zahlen ins Verhältnis zur gesamten Bevölkerung, so ist die Empfängerquote von Leistungen der Grundsicherung dadurch lediglich geringfügig auf 8,1% zurückgegangen (2020: 8,3 %).
Mit dem Titel „Bürgergeld“ soll die Grundsicherung für Arbeitssuchende und deren Familienangehörigen grundlegend reformiert werden. Das
politisch proklamierte Ziel besteht darin, auch Grundsicherungsbezieher*innen respektvoll wertzuschätzen und sicher und selbstbestimmt in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Dazu sind im bisherigen Koalitionspapier eine Reihe von Maßnahmen angedacht, die sich vom Abschied des Vermittlungsvorrangs und einer besseren (Weiter-) Bildungsförderung über neue Regelsätze und Sanktionsvorgaben erstrecken.
Für die Langzeitbezieher*innen könnten mit der geplanten Reform deutliche Verbesserungen verbunden sein, insbesondere durch einen nachhaltigeren Vermittlungsansatz, Bildungs- und Coachingmöglichkeiten, den Sozialen Arbeitsmarkt und höhere Regelbedarfssätze. Allerdings sind all diese Maßnahmen nicht kostenneutral möglich. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Koalition wirklich auf eine für die Betroffenen so wichtige, grundlegende Neuerung einigen kann, die über eine reine Namenskosmetik hinausgeht.
IAQ: Neues Bürgergeld: Chance gegen verfestigten SGB II-Bezug?
Wir berichteten:
21/07/2022 Die Eckpunkte des neuen Bürgergeld-Gesetzes
12/07/2022 Stellungnahme: Entwurf Bundeshaushalt 2023 – Kürzungen im SGB II