Zum 1. Oktober 2022 wird der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 10,45 Euro auf 12,00 Euro erhöht. Diese Erhöhung betrifft deutlich mehr Menschen als die Einführung des Mindestlohns im Jahre 2015. Dennoch gibt es anders als damals kaum Arbeitsagenturen, die negative Auswirkungen auf die Beschäftigung befürchten. Ein wesentlicher Grund dafür dürfte sein, dass sich der Mangel an Arbeitskräften zwischenzeitlich massiv verschärft hat.
Die Ergebnisse der Befragung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) deuten darauf hin, dass die aktuellen Arbeitskräfteengpässe die Effekte des Mindestlohns auf die Arbeitsnachfrage abschwächen, zumindest bezüglich der geringfügigen Beschäftigung. Mit anderen Worten: Dass Arbeitskräfte deutlich knapper geworden sind, trägt dazu bei, dass die Mindestlohnerhöhung die betriebliche Nachfrage nach Arbeitskräften weniger stark dämpft, als dies ansonsten der Fall wäre. Denn viele Betriebe sind dann ohnehin gezwungen, ihre Löhne zu erhöhen, um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben. Umgekehrt kann ein höherer Mindestlohn dazu beitragen, dass Menschen eher bereit sind, ihre Arbeitskraft anzubieten.
Wir berichteten:
29/07/2022 Abschlussbericht: Folgen des Mindestlohns für die Saisonbeschäftigung
18/07/2022 IAB-Stellungnahme: Erhöhung des Mindestlohns