Die Bundesregierung hat am 23.09.2022 die ExpertInnen-Kommission „Gas und Wärme“ eingesetzt und diese gebeten, Vorschläge zur Bewältigung der durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöste Gaspreiskrise zu erarbeiten. Der heute erschienenen Zwischenbericht der BMWK-Kommission sieht ausdrücklich auch einen Hilfsfond für soziale Dienstleister vor:
„Die Gaspreisbremse führt in ihrer Mechanik dazu, dass die Energiekosten auch für die sozialen Dienstleister (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Reha-Kliniken, Sozialkaufhäuser etc.) 2023 weiter spürbar über den Werten liegen, die Vergütungs- und Kostenerstattungsregelungen der Refinanzierung zugrunde gelegt wurden. Diese kostensenkenden Sparanreize könnten kurzfristig nur durch Angebotseinschränkungen erreicht werden, die gesellschaftlich als nicht vertretbar einzuschätzen sind. Die soziale Infrastruktur ist ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge und muss in der Krise abgesichert werden, um die Versorgung der vulnerablen Personengruppen sicherzustellen. Langwierige Verhandlungen und Schiedsstellenverfahren um Refinanzierungsm öglichkeiten zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern müssen vermieden werden, um Liquiditätsengpässe, Insolvenzen und Leistungseinschränkungen wirksam zu verhindern. Der Fonds wird über die Kostenträger der Sozialversicherungen administriert.“
Hier finden Sie den Zwischenbericht als PDF
Wir berichteten:
26/09/2022 Lage für Beschäftigungs- und Weiterbildungseinrichtungen existenzbedrohend