Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe von Langzeitarbeitslosen durch die Etablierung eines sozialen Arbeitsmarktes zu stärken, ist das Ziel des 2019 in Kraft getretenen Teilhabechancengesetzes. Im Zentrum stehen eine intensive Beratung und individuelle Betreuung der Geförderten sowie umfangreiche Lohnkostenzuschüsse für deren Arbeitgeber. Das IAB hat parallel zur Einführung des Teilhabechancengesetzes mit der begleitenden Evaluation beider Instrumente begonnen.
Dr. Kathrin Englert berichtet im Video, wie Jobcenter das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in ihrer alltäglichen Vermittlungsarbeit konkret umsetzen und einschätzen. “Die Jobcenter bewerten vor allem das Instrument ‘Teilhabe am Arbeitsmarkt’ positiv”, so Kathrin Englert. Rund 80 Prozent der Jobcenter wünsche sich eine Entfristung. Aus ihren Forschungsergebnissen zieht die Forscherin Rückschlüsse nicht nur für die weitere Entwicklung des Instruments. “Wenn sich der Gesetzgeber eine stärkere Umsetzung in Richtung eines sozialen Arbeitsmarktes wünscht, also auch arbeitsmarktfernere Gruppen berücksichtigt werden sollen, mehr Gewicht auf soziale Teilhabe liegen soll und noch mehr angepasste Arbeitsplätze geschaffen werden sollen, dann sollten diese Aspekte im Bürgergeld-Gesetz noch nachgeschärft werden”, konstatiert Englert.
Quelle: https://www.iab-forum.de/das-teilhabechancengesetz-in-der-alltaeglichen-praxis-der-jobcenter/
Wir berichteten:
31/10/2022 Mehrheit der Jobcenter befürwortet die Entfristung von § 16i
06/10/2022 IAB-Forschungsbericht: Verträge zwischen Arbeitslosen und ihren Jocentern