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Neuregelung und Verbesserung des Stundenkontigent-Modells in der AsA flex

Nach der nun über einjährigen Umsetzung der neu geschaffene Assistierte Ausbildung flexibel (AsA flex, nach §§ 74-75a SGB III) stellen die Zuschlagsträger einen grundsätzlichen Verbesserungsbedarf des Instrumentes fest. Hierbei geht es im Kern um die Konsequenzen der Einführung von Stundenkontingenten in der Maßnahme und den damit einhergehenden administrativen Aufwendungen. Mehrere Austauschrunden zwischen der Bundesagentur für Arbeit und Träger- sowie Sozialverbänden führten im Ergebnis zu kleinen Verbesserungsschritten. Schon deshalb ist dieser fortlaufende Austauschprozess als produktiv zu werten und wird begrüßt. Jedoch stellen die Träger- und Sozialverbände fest, dass die Notwendigkeit zur Verbesserung der Rahmenbedingungen dieses wichtigen Instrumentes grundsätzlicher Art ist.

Die vier Verbände bag arbeit, BBB, EFAS und VdP haben sich daher heute mit detaillierten Vorschlägen zur Neuregelung und Verbesserung des Stundenkontingent-Modells in der AsA flex an die Bundesagentur für Arbeit gewandt.

Neuregelung und Verbesserung des Stundenkontigent-Modells in der AsA flex