Grafik: Julia Baumgart
SodEG steht für das „Gesetz über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-CoV-2 Krise in Verbindung mit einem Sicherstellungsauftrag (Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – SodEG)“, welches im März 2020 in Kraft getreten ist. Anlass war die drohende Existenzgefährdung zahlreicher von Leistungsträgern der verschiedenen Sozialgesetzbücher finanzierten Unternehmen durch die politisch angeordneten Einschränkungen während der SARS-CoC-2-Pandemie.
Im folgenden Artikel geht es um die Aufklärung von Irritationen, die bei unerwartet hohen Rückforderungen der Arbeitsverwaltungen entstanden sind.
von Andreas Hammer
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Der Text ist erschienen in: forum_arbeit_04-22
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