Widersprüche von Hartz-IV-Beziehern haben hohe Erfolgsaussichten, so O-Ton Arbeitsmarkt.
O-Ton Arbeitsmarkt zeigt: Wie aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, wurden im Jahr 2018 über einem Drittel aller Widersprüche (teilweise) stattgegeben. Dazu waren 40 Prozent der Klagen von Hartz-IV-Beziehern (teilweise) erfolgreich, darunter 8,5 Prozent mittels eines Gerichtsurteils oder eines Beschlusses.