Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird zum 2. Februar 2023 aufgehoben!
Die Bundesregierung hat in der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Die Aufhebung der sogenannten Corona-Arbeitsschutzverordnung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr.
In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin Corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.
Weitere Informationen finde sie unter: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2023/bundeskabinett-beschliesst-vorzeitiges-ende-der-corona-asvo.html
Wir berichteten:
09/12/2022 Arbeitsmarktpolitische Instrumente während Corona: Weniger Förderungen, stabile Wirkung