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Corona-Arbeits­schutzverordnung endet vorzeitig

Die SARS-CoV-2-Arbeits­schutzverordnung wird zum 2. Februar 2023 aufgehoben!

Die Bundesregierung hat in der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeits­schutzverordnung beschlossen. Die Aufhebung der sogenannten Corona-Arbeits­schutzverordnung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personen­fernverkehr.

In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin Corona-spezifische Regelungen des Infektions­schutz­gesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigen­verantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektions­schutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.

Weitere Informationen finde sie unter: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2023/bundeskabinett-beschliesst-vorzeitiges-ende-der-corona-asvo.html

Wir berichteten:

09/12/2022 Arbeitsmarktpolitische Instrumente während Corona: Weniger Förderungen, stabile Wirkung