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Destruktive Minijobs

Bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin stand auch das Thema Minijobs auf der Tagesordnung. In ihrem Sondierungspapier kündigen die Ampel-Parteien unter anderem an, die Verdienstgrenze von 450 auf 520 Euro anzuheben. Gleichzeitig wollen sie verhindern, dass geringfügige Beschäftigung „zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen“ und „als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht“ wird. Das ist laut einer Studie von Matthias Collischon, Kamila Cygan-Rehm und Regina Riphahn tatsächlich dringend nötig: Die Ökonominnen und der Ökonom von der Universität Erlangen-Nürnberg zeigen, dass Minijobs sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in erheblichem Umfang verdrängen.

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse seien weit verbreitet, schreiben die Forscher. Ihre Zahl habe 2019 bei mehr als sieben Millionen gelegen, im Juni 2020 infolge der Coronakrise bei etwa sechs Millionen. Vor allem Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern machen weidlich Gebrauch von dieser Beschäftigungsform: Fast 40 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Kleinbetrieben waren geringfügig beschäftigt.

Weiterführender Link: Minijobs in Kleinbetrieben: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird verdrängt


Wir berichteten:

Menschen mit Beeinträchtigungen auf dem Arbeitsmarkt| 24. November 2021

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende | 24. November  2021