Gemeinsam mit dem BBB, EFAS und VDP hat die bag arbeit zur zur Verordnung zur Ausgestaltung des Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe Stellung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Stellung genommen.
In der gemeinsamen Stellungnahme begrüßen wir die Intention, auf gesetzgeberischen Weg durch einen einmaligen Zuschuss die Auswüchse der Preiserhöhungen im Bereich der Rehabilitationsdienste zu kompensieren und fordern, dass auch die freien Träger, die Leistungen im Rahmen der Teilhabe an Bildung (§ 112 SGB IX) und der sozialen Teilhabe (§§ 113 ff SGB IX) erbringen, den anderen Leistungserbringenden gleichgestellt werden.
Die vollständige Stellungnahme finden sie hier: Stellungnahme_Reha_2023_02_13