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Höchststand der Verwaltungskosten

Die Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind im Jahr 2024 auf insgesamt 7,677 Milliarden Euro gestiegen. Das geht aus einer aktuellen Analyse des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe hervor.

Von den Verwaltungskosten trug der Bund 6,535 Milliarden Euro, während die Kommunen 1,142 Milliarden Euro in Anspruch nahmen. Die tatsächlichen Ausgaben lagen fast 30 % über den ursprünglich im Bundeshaushalt veranschlagten 5,050 Milliarden Euro. Diese Überschreitung ist sowohl absolut als auch relativ die höchste seit Einführung des SGB II im Jahr 2005.

Weitere Informationen

Die Kurzmitteilung des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe.

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