Sanktionen in der Grundsicherung haben in der Vergangenheit eine große Rolle gespielt. Ein Kurzbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung untersucht Daten aus dem Jahr 2018, um die zeitliche Abfolge von Sanktionsereignissen und deren Folgen zu veranschaulichen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November 2019 sind Sanktionen beziehungsweise Leistungsminderungen seltener geworden. Dies wird in politischen Debatten zum Bürgergeld oft kritisiert.
Leistungsminderungen evaluiert
11.12.2024 | Arbeit und Bildung, News, Themen
Der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, deren Leistungen in einem Monat gekürzt wurden, ist rückläufig: 2019 lag er bei 3,1 %, 2023 nur noch bei 0,5 %. In diesen Zahlen spiegeln sich neben dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch die Pandemie und die Einführung des Bürgergeldes wider. Im ersten Quartal 2024 stieg der Anteil ganz leicht an. Sanktionen sollen den Anreiz zur Mitwirkung der Leistungsberechtigten stärken, immer mit dem Ziel, den Leistungsbezug zu beenden. Ob dies tatsächlich der Fall ist, zeigt die Analyse der Daten.
Die Ergebnisse
Meldeversäumnisse dominieren bei den Gründen für Sanktionsereignisse. Ihr Anteil liegt bei 80 %.
Der Leistungsminderung eines Empfängers geht ein Sanktionsereignis und dessen Feststellung voraus. Bis es zu einer tatsächlichen Leistungsminderung kommt, vergehen oft Wochen oder sogar Monate. Die Dauer bis zum Eintreten der Sanktion variiert stark. Zudem wird in ungefähr 20 % der Fälle der Minderungszeitraum nicht vollständig umgesetzt. Gründe hierfür sind unter anderem das Verlassen des Leistungsbezugs.
Auf fast zwei Drittel der Sanktionsereignisse folgt innerhalb eines Jahres ein erneutes Sanktionsereignis. Der Median der Zeitdauer bis zum nächsten Sanktionsereignis beträgt nur rund einen Monat.
Betrachtet wurde außerdem die Zeit vor und nach der Sanktion und wie sich diese auf Leistungsbezug und Erwerbstätigkeit auswirkt. Zwölf Monate nach dem betrachteten Sanktionsereignis sind 27 % der betroffenen Personen beschäftigt, darunter 12 % ohne parallelen Leistungsbezug. Weitere 12 % beziehen weder Leistungen noch sind sie beschäftigt. Zwölf Monate vor dem Sanktionsereignis waren 19 % der Personen beschäftigt, allerdings nur 5 % ohne parallelen Leistungsbezug. Weitere 10 % waren weder im Leistungsbezug noch beschäftigt. Es wird deutlich, dass nur ein sehr kleiner Teil der Sanktionen zu einer Beschäftigungsaufnahme führt.
Fazit
Eine verstärkte Sanktionierung, wie sie oft von Politiker*innen gefordert wird, stellt sich demnach nicht als optimale Lösung heraus. Sie führt nicht zur schnelleren und nachhaltigen Beschäftigungsaufnahme unter Leistungsempfängern. Der hohe Anteil von multiplen Sanktionsereignissen deutet zusätzlich darauf hin, dass die Maßnahme ihr Ziel verfehlt.
Den Kurzbericht des IAB finden Sie hier.