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Nutzung von “Teilhabe am Arbeitsmarkt” im Abwärtstrend

„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) soll als Instrument des sog. Teilhabechancengesetzes seit 1.1.2019 die Teilhabe von Langzeitleistungsbeziehenden fördern. Dabei geht es um Personen, die in der Regel innerhalb der letzten sieben Jahre sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben, unabhängig davon, ob sie arbeitslos waren oder nicht. Die Nutzung des Instruments ist auf Talfahrt. Sowohl für die Eintritte als auch für den Bestand ist ein Rückgang zu beobachten. Im März 2024 wurden 34.290 Personen gefördert (vorläufige Zahl); das entspricht dem Niveau vom Dezember 2019. Die Zahl der Eintritte betrug 440, dem zweittiefsten Wert seit Bestehen der Rechtsgrundlage.

Festzuhalten bleibt, dass der deutliche Rückgang der Eintritte bereits vor der Corona-Pandemie eingesetzt hat. Der Rückgang im Bestand entwickelt sich unabhängig von Gesetzesänderungen (z. B. Bürgergeldgesetz), verfügbarem Eingliederungsmitteln oder ähnlichen Faktoren. Die Talfahrt der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ wird auch nicht durch positive Ergebnisse der Evaluationen zu diesem Instrument gebremst.

Ob und inwieweit die Talfahrt weitergeht, können sie im Artikel von Andreas Hammer lesen.

Weiterführende Informationen

Der Artikel ist abrufbar unter: https://w9eg9znx6.hier-im-netz.de/hammer-eu/wordpress/?p=2590

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