Andreas Hammer
Mit Beginn der Ankunft der ersten Flüchtlinge aus der Ukraine wurde von Politik und Medien der hohe Anteil der akademischen Bildung unter ihnen hervorgehoben. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte im Zeitraum März 2022 bis März 2024 keine Daten für die Merkmale letzte abgeschlossene Berufsausbildung und Schulbildung berichtet. Grund dafür war der hohe Anteil unvollständiger Angaben für ukrainische Staatsangehörige, der die Aussagekraft der Statistik eingeschränkt hätte. Im April 2024 wurde die Berichterstattung zur Bildung wieder aufgenommen.
In den unteren Abbildungen werden zwei Verteilungen nach dieser Statistik dargestellt: die der allgemeinen und die der beruflichen Bildung. Die Daten beziehen sich auf den Bestand im April 2024 an gemeldeten, arbeitslosen erwerbsfähigen Personen im Rechtskreis SGB II mit ukrainischer Staatsangehörigkeit. Es handelt sich um 194.334 Personen. Ohne die Einschränkung mit dem Merkmal „arbeitslos“ sind es 515.839 Personen.