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Forderungspapier „Gesamtprogramm Sprache“

Lagebeschreibung und Forderungen

Deutschland steht vor der erheblichen Herausforderung eines zunehmenden Fachkräftemangels, der durch den demografischen Wandel verstärkt wird. Prognosen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zufolge könnten bis 2035 bis zu sieben Millionen Arbeitskräfte fehlen. Diese Entwicklung bedroht die wirtschaftliche Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Bereits heute sind zahlreiche offene Stellen ohne die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte nicht mehr zu besetzen. Der Beschäftigungszuwachs im Jahr 2023 resultierte ausschließlich aus der Integration internationaler Arbeits- und Fachkräfte.

Deutschland hat sich mit rund 14 Millionen Zugewanderten seit 19502 zur zweitgrößten Einwanderungsnation innerhalb der OECD entwickelt. Seit 2022 kamen über eine Million vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine sowie etwa 600.000 Asylsuchende hinzu. Die bisherigen Erfolge in der Integration von Zugewanderten zeigen sich unter anderem in einer Erwerbstätigenquote von 70 Prozent, die Deutschland im internationalen Vergleich positiv hervorhebt. Integrations- und Berufssprachkurse sind zentrale Instrumente zur gesellschaftlichen Integration und beruflichen Eingliederung. Eine entsprechend hohe Bedeutung haben die Integrations- und Berufssprachkurse im Rahmen des Gesamtprogramms Sprache der Bundesregierung daher nicht nur in bildungs-, sondern auch in gesellschafts- wie arbeitsmarktpolitischer Hinsicht. Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) hat gemeinsam mit einem internationalen Forschungsteam eine Studie dazu durchgeführt, ob eine Ad-hoc-Sprachausbildung die wirtschaftliche Integration von Flüchtlingen verbessert. Die Studie führte zu dem Ergebnis, dass Kurzkurse im Gegensatz zu Integrationskursen keine nachhaltige Wirkung bei der beruflichen Integration erzielen.

Dass eine schnelle berufliche Integration basierend auf erfolgreichen Sprachkursen auch der Kriminalität zugewanderter Menschen nachweislich vorbeugt, unterstreicht das ifo Institut in einer aktuellen Analyse. Gleichzeitig betont die Studie, dass nicht höhere Migrantenzahlen selbst, sondern vor allem ortsspezifische Faktoren wie ihre Konzentration in Ballungsräumen mit hoher Kriminalitätsdichte entscheidend sind. In Verbindung mit der schnellen Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse sind nachhaltige Kursangebote ein Schlüsselfaktor.

Die im Haushaltsentwurf 2025 vorgesehenen drastischen Mittelkürzungen für das Gesamtprogramm Sprache (GPS) gefährden jedoch die Fortführung dieser erfolgreichen Maßnahmen. Bereits im Jahr 2024 konnte der Bedarf an Sprachkursen nicht gedeckt werden. Für 2025 ist die Finanzierungssituation noch prekärer: Für erwartete 326.000 Teilnehmende in Integrationskursen wurden lediglich 500 Millionen Euro eingeplant, was nicht einmal für 147.000 Personen ausreicht. Trotz der am 29. Januar beschlossenen zusätzlichen Mittel in Höhe von 262 Mio. € bleibt die Situation der Integrationssprachkurse weiterhin angespannt, da die Finanzierung nur bis Ende Juni sichergestellt ist und somit eine kurz- bis mittelfristige Planung für Träger möglich ist. Auch bei den Berufssprachkursen klaffen erhebliche Finanzierungslücken. Der hohe Bedarf wird durch die begrenzten Mittel nicht annähernd gedeckt, sodass nur etwa 30 Prozent der notwendigen neuen Kurse finanziert werden können. Die vorläufige Haushaltsführung verkompliziert diese prekäre Situation.

Hinsichtlich der Integrationskurse haben die Bundesministerin des Innern und für Heimat und der Bundesminister für Finanzen bereits verabredet, erforderlichenfalls notwendige Mehrbedarfe für 2025 auch während einer vorläufigen Haushaltsführung unter Wahrung der Rechte des Haushaltsgesetzgebers zu decken. Die Integrationskurse des Bundes bleiben teilweise erhalten, werden aber mit stark reduziertem Kursangebot durchgeführt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium der Finanzen haben sich darauf geeinigt, dass die Berufssprachkurse auch im Jahr 2025 fortgeführt werden und die Finanzierung bestimmter priorisierter Berufssprachkurse erforderlichen falls im Wege einer überplanmäßigen Ausgabe auch während einer vorläufigen Haushaltsführung gesichert wird. Dafür wird das Kursangebot auf arbeitsplatzbezogene Kurse und einen größeren Teil der B2-Kurse priorisiert sowie effizienzsteigernde Maßnahmen umgesetzt. Die Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung stecken dabei Grenzen ab, die temporäre Einschränkungen und teilweise Priorisierung erforderlich machen. Die gravierenden Folgen zeichnen sich bereits jetzt deutlich ab.

Wir fordern:

  • auskömmliche Finanzierung des Gesamtprogramms Sprache!
  • eine Erhöhung des Kostenerstattungssatzes, grundlegende Verwaltungsvereinfachungen und eine verlässliche Einhaltung des Zahlungsziels für durchgeführte Kurse von 30 Tagen!
  • Planungssicherheit für Sprachkursträger und Lehrkräfte!
  • wettbewerbsfähige Einkommen und Arbeitsbedingungen, die dem Qualifikationsniveau der Lehrkräfte entsprechen!
  • zusätzliche Mittel zur digitalen Qualifizierung von Lehrkräften  sowie Ausstattung der Träger!
  • einen Anspruch auf adäquate Sprachförderung für alle Zugewanderten!
  • mehr Gestaltungsspielraum für Träger und Lehrkräfte, um den Lernweg der Teilnehmenden flexibler und individueller zu gestalten – auch mit digitalen Lernsettings!

Folgen und Lösungsansätze

Die Mittel für das Gesamtprogramm Sprache sind nicht ausreichend.

Die derzeitigen Mittel für das Gesamtprogramm Sprache sind unzureichend, um den steigenden Bedarf zu decken und eine verlässliche Planung zu gewährleisten. Die begrenzten Haushaltsmittel stehen im Gegensatz sowohl zu Kostensteigerungen als auch zur Anzahl berechtigter Teilnehmender.

Dieser Sparkurs führt zu gravierenden Konsequenzen: Weniger als die Hälfte der benötigten Kurse könnten realisiert werden. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, ist eine finanzielle Stärkung des Gesamtprogramms Sprache durch die Bundesregierung dringend erforderlich. In den Jahren
2021 und 2022 stieg die Zahl der Teilnehmenden an Integrations- und Berufssprachkursen in Deutschland deutlich an. Im Jahr 2021 nahmen etwa 104.000 Personen neu an Integrationskursen teil. Diese Zahl erhöhte sich 2022 auf rund 340.000 neue Teilnehmende. Bei den Berufssprachkursen wurden 2021 insgesamt 102.983 Kurseintritte verzeichnet. Die Tendenz zeigt klar, dass der Bedarf an Integrations- und Berufssprachkursen kontinuierlich wächst, während die Finanzierung oft nur verzögert angepasst wird.

Die Fehlsteuerung bei der Haushaltsplanung ist deutlich: Während der Bedarf an Berufssprachkursen steigt, bleibt deren Etat für das Jahr 2025 auf dem Niveau des Vorjahres. Gleichzeitig wurde der Etat für Integrationssprachkurse trotz wachsender Nachfrage statt 1,1 Mrd. Euro nur 500 Mio. Euro eingeplant. Trotz der Kürzungen im Bereich der Integrationskurse erwartet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für 2025 rund 326.000  neue Teilnehmende. Am 29. Januar 2025 beschloss der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags, zusätzlich 262 Millionen Euro für Integrationskurse bereitzustellen. Dadurch sind die Kurse zunächst bis Ende Juni 2025 gesichert. Eine Finanzierungslösung für die restlichen Monate des Jahres steht jedoch noch aus.

Um den tatsächlichen Bedarf zu decken, fordern wir eine Erhöhung der Mittel für Berufssprachkurse, damit alle notwendigen neuen Kurse angeboten werden können. Ebenso muss der Etat für Integrationssprachkurse angehoben werden.

Zwar besteht die Möglichkeit, zusätzliche Mittel (Mehrbedarfe) zu bewilligen, jedoch fehlt hierfür jegliche Planungssicherheit. Um diese Herausforderungen gezielt zu bewältigen, ist ein grundlegender Systemwechsel in der Finanzierung notwendig. Ein kursbezogenes Abrechnungssystem
mit Garantievergütung würde erhebliche Verbesserungen ermöglichen: Bei gleichbleibender Verwaltungsstruktur der Träger könnten mehr Kurse organisiert, administriert und abgerechnet werden. Zudem würden zusätzliche Kapazitäten für die Akquise von Räumen und Lehrkräften mit
wettbewerbsfähigen Arbeitsbedingungen und Vergütung sowie für die Kursplanung und Teilnehmendenberatung geschaffen. Dies würde nicht nur das Kursangebot erweitern, sondern auch die Qualität des Unterrichts spürbar verbessern.

Daher fordern wir eine angemessene und bedarfsdeckende Finanzierung des Gesamtprogramms Sprache. Um den zugelassenen Trägern mehr Planungssicherheit zu ermöglichen, soll eine Sockelfinanzierung sowie eine Garantiekursvolumen eingeführt werden. Wir sind jedoch auch offen
für andere Modelle, die eine verlässliche Finanzierungsstruktur gewährleisten.

Die Unterfinanzierung stellt eine Gefahr für Träger dar.

Die anhaltende Unterfinanzierung von Trägerorganisationen im Bereich der Integrations- und Berufssprachkurse stellt eine erhebliche Gefahr für deren wirtschaftliche Stabilität dar. Ohne eine nachhaltige finanzielle Absicherung ist ein flächendeckendes und qualitativ hochwertiges Angebot an Integrationskursen langfristig nicht aufrechtzuerhalten. Träger und Lehrkräfte sind die tragenden Säulen des Gesamtsystems der Sprachförderung. Sie übernehmen nicht nur die Durchführung der Kurse, sondern auch zentrale Aufgaben in der Qualitätssicherung und organisatorischen Umsetzung.

Um die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre aufzufangen, fordern wir dringend eine Erhöhung des Kostenerstattungssatzes auf 6,30 EUR für Integrationskurse und 6,43 EUR für Berufssprachkurse. Der Kostenerstattungssatz wurde zuletzt im August 2022 angehoben. Träger, die Integrationssprachkurse (IK) und Berufssprachkurse (BSK) durchführen, erhalten vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Kostenerstattung. Allerdings ist der aktuelle Kostenerstattungssatz zu niedrig bemessen. In diesem sind nicht nur die Honorare bzw. Personalkosten
für die Lehrkräfte enthalten, sondern auch alle sonstigen Aufwendungen, die den Trägern bei der Kursdurchführung entstehen. Dazu zählen Ausgaben für Miete, Nebenkosten sowie Kosten für Verwaltungs- und Koordinierungspersonal. Eine entsprechende Anpassung der Kostenerstattung
ist daher seit mehr als fünf Jahren überfällig und dringend notwendig. Nur durch eine Erhöhung des Kostenerstattungssatzes kann gewährleistet werden, dass die Kurse für die Träger kostendeckend angeboten werden können. Künftig ist zudem sicherzustellen, dass der Trägeranteil im Kostenerstattungssatz dynamisch angepasst wird, um auf steigende Kosten flexibel reagieren zu können.

Finanzierungskonzepte zur Planungssicherung:

Weiterhin kann Planungssicherheit für Träger unter anderem durch die Einführung einer kursbezogenen Abrechnung (Sockelfinanzierung) auf Grundlage einer Mindestteilnehmendenzahl bei Kursstart erreicht werden.

Mit Hilfe eines stabilen Garantiekursvolumens, das über einen mehrjährigen Zeitraum für die zugelassenen Träger festgelegt wird, erhalten sowohl die Kursträger und Lehrkräfte als auch der Bundeshaushalt eine verlässliche Finanzierungsperspektive. Kursbedarfe darüber hinaus können kurzfristig, bedarfsgerecht angeboten und finanziert werden.

Des weiteren fordern wir die Reduzierung des Zahlungsziels für abgeschlossene Kurse von derzeit 90 Tagen bei neu startenden BSK verlässlich auf maximal 30 Tage. Die verlängerte Zahlungsfrist seit dem 01.01.2025 für einen Teil der Kurse gefährdet deren wirtschaftliche Stabilität zusätzlich
und stellt eine finanzielle und existenzgefährdende Belastung für kleine und mittelständische Kursträger dar.

Die Kürzungen gefährden die Existenz vieler hochqualifizierter Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Fremd- und Zweitsprache.

Die vielen engagierten Lehrkräfte leisten einen gesellschaftspolitisch unverzichtbaren Beitrag, sind jedoch oft mit finanziellen Unsicherheiten konfrontiert. Planungssicherheit ist für Lehrkräfte essenziell: Sie müssen darauf vertrauen können, dass ihre akademischen Abschlüsse nicht durch
kurzfristige Änderungen der Zulassungsbedingungen entwertet werden.

Die aktuellen Kürzungen im Bereich der Integrations- und Berufssprachkurse haben weitreichende Folgen: Bildungsträger sehen sich gezwungen, erfahrene Lehrkräfte zu entlassen, Verwaltungsmitarbeitende in Kurzarbeit zu schicken und angemietete Kursräume aufzugeben. Dies führt nicht nur zu einem massiven Verlust von Arbeitsplätzen, sondern verschärft auch die Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte. Viele stehen vor unsicheren Beschäftigungsverhältnissen und fürchten um ihre berufliche Zukunft – trotz hoher Qualifikationsanforderungen, die in keinem Verhältnis zu
den aktuellen Honoraren / Löhnen und Vertragsbedingungen stehen.

Freiberufliche Lehrkräfte tragen in der Regel die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst und haben keinen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaub. Gleichzeitig sehen viele Lehrkräfte eine Festanstellung mit wettbewerbsfähigen Arbeitsbedingungen,
Lehrdeputaten und Einkommen als zentrale Voraussetzung für langfristige berufliche Perspektiven. Einmal verlorene Fachkräfte sind schwer zu ersetzen, was langfristig die Bildungsangebote erheblich beeinträchtigt.

Um die Qualität der Bildungsangebote zu sichern, die Integration zu fördern und Weiterbildung als essenziellen Bestandteil lebenslangen Lernens zu stärken, sind gezielte politische Maßnahmen erforderlich. Diese müssen faire Arbeitsbedingungen, wettbewerbsfähige Einkommen und soziale Absicherung gewährleisten – unabhängig davon, ob Lehrkräfte freiberuflich oder festangestellt tätig sind. Nur so lassen sich qualifizierte Fachkräfte gewinnen und halten, Abwanderungen in besser bezahlte Bereiche wie den Schuldienst verhindern und die Integrationsarbeit langfristig erfolgreich gestalten

Es können nicht alle Kurse wie geplant stattfinden. Zehntausenden wird der Zugang zu einem besseren Sprachniveau verwehrt.

Die geplanten Kürzungen im Haushalt 2025 haben gravierende Auswirkungen auf das Angebot an Integrations- und Berufssprachkursen (BSK). Dies führt zu erheblichen Wartezeiten für die Teilnehmenden und belastet Betriebe, die dringend auf sprachlich qualifizierte Fachkräfte angewiesen sind. Um eine erfolgreiche sprachliche und berufliche Integration zu gewährleisten und den
gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, fordern wir einen gesetzlichen Anspruch auf adäquate Sprachförderung für alle Zugewanderten. Erfolgreiche Elemente wie Wiederholungsmöglichkeiten und zielgruppenspezifische Kursformate sowie Berufssprachkurse mit dem Ziel B1 und B2 müssen erhalten bleiben. Eine Reduzierung der Kursangebote bedeutet für zehntausende Menschen den Verlust des Zugangs zu dringend benötigten Bildungsangeboten.

Seit dem 01.01.2025 können grundsätzlich, aber mit stark reduziertem Angebot, vorerst nur noch Job-BSK, Azubi-BSK, BSK für frühpädagogische Berufe, sowie BSK nach §13 Abs. 1 Nr. 1 DeuFöV („Anerkennungs-BSK“) durchgeführt werden. Das sind knapp 60 Prozent der B2-BSK im Vergleich
zum Quartalsdurchschnitt 2024. Dieses reduzierte Kursangebot reicht jedoch nicht aus, um den Bedarf zu decken. Der nachhaltige Erwerb der deutschen Sprache ist mit Kurzformaten wie dem Job-Turbo mit lediglich 100-150 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten nicht gewährleistet, insbesondere wenn noch kein B1-Niveau vorliegt, welches mindestens vorliegen sollte, um eine existenzsichernde Beschäftigung aufzunehmen und eine langfristig gute berufliche Perspektive zu schaffen. Besonders betroffen sind Personen, die das für viele Berufe notwendige B2-Niveau erreichen müssen. Auch Menschen, die im Integrationskurs das angestrebte B1-Niveau nicht erreichen konnten, verlieren mit dem Wegfall der speziellen Berufssprachkurse die Chance, ihre Sprachkenntnisse gezielt zu verbessern. Da die Möglichkeit zur Wiederholung von Modulen im Integrationskurs ebenfalls entfällt, bricht der systematische Spracherwerb für den Beruf bei schätzungsweise 50.000 Menschen ab. Durch den Wegfall von Kursen wird das System der Sprachvermittlung für Zuwanderer wird somit dauerhaft strukturell beschädigt.

Die Änderungen der Integrationskursverordnung haben tiefgreifende Einschnitte in das bestehende Angebot und die Förderstrukturen bewirkt. Der Wegfall von Eltern-, Frauen- und Jugendintegrationskursen sowie der Förderkurse hat die bedarfsgerechte Sprachförderung massiv eingeschränkt. Dadurch sind die Integrationschancen vulnerabler Gruppen erheblich beeinträchtigt worden. Auch die weitgehende Einstellung der Wiederholungsstunden-Förderung hat viele Lernende benachteiligt, die mehr Zeit und Unterstützung beim Spracherwerb benötigen. Die Einschränkung der Fahrtkostenübernahme, die erst ab einer Entfernung von fünf Kilometern und nur für einen begrenzten Personenkreis greift, erschwert insbesondere Menschen in ländlichen Regionen sowie Personen mit geringem Einkommen die Teilnahme an Sprachkursen. Wir fordern daher die Wiedereinführung erfolgreicher Spezialkurse, wie des Jugendintegrationssprachkurses,
der junge Zugewanderte gezielt auf Ausbildung und Beruf vorbereitet. Durch praxisnahe Elemente wie pädagogisch begleitete Betriebspraktika wird nicht nur die Integration der Jugendlichen gefördert, sondern auch dem Fachkräftemangel in kleinen und mittelständischen Unternehmen entgegengewirkt. Die Streichung solcher Angebote verkennt sowohl die Bedürfnisse der Zielgruppe als auch die Anforderungen der Wirtschaft.

Um diesen negativen Entwicklungen entgegenzuwirken, fordern wir ein Recht auf den Zugang zu
einem angemessenen Sprachniveau. Der Erwerb von Sprachkompetenzen bis mindestens zum B2-Niveau muss für alle Zugewanderten gewährleistet sein. Zudem bedarf es einer Aufstockung der Mittel für das Programm „Integrationskurs mit Kind Plus“, da der Bedarf an Kinderbeaufsichtigung die bisherigen Mittel deutlich übersteigt. Dies ist notwendig, um Eltern mit kleinen Kindern eine gleichberechtigte Teilnahme an Integrationskursen zu ermöglichen.

Die Kursangebote sind nicht bedarfsgerecht zugeschnitten.

Die aktuellen Kursangebote im Bereich der Sprachförderung und Weiterbildung sind nicht bedarfsgerecht gestaltet. Um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Teilnehmenden besser gerecht zu werden, fordern wir eine verstärkte Digitalisierung und Flexibilisierung der Kursangebote.
Das bedeutet nicht, dass eine Umstellung auf reine Online-Formate erforderlich ist, sondern die Möglichkeit, Kurse nach Bedarf online oder hybrid durchführen zu können. Lernwege müssen flexibler, individueller und digitaler gestaltet werden, wobei die Gestaltungsspielräume der Bildungsträger und Lehrkräfte gestärkt werden müssen. Sie erleichtern den Zugang zur Sprachförderung durch orts- und zeitunabhängiges Lernen und senken gleichzeitig Kosten, was sowohl Teilnehmenden als auch Trägern zugutekommt. Besonders in ländlichen Regionen sind Rahmenbedingungen notwendig, die einen zeitnahen Kursstart ermöglichen. Gleichzeitig ist der Abbau administrativer Anforderungen entscheidend, um Ressourcen effizienter einsetzen zu können.

Ergänzend zu den standardisierten Lernkonzepte müssen Träger die Möglichkeit erhalten, auf Grundlage der Bedarfe passgenaue, individuelle Lernwege zu gestalten, zum Beispiel durch lernerzentrierte Zielvereinbarungen. Dafür bedarf es einer flexibleren Administration, der Stärkung der Eigenverantwortung von Lehrkräften und Teilnehmenden sowie ausreichender finanzieller Mittel für die technische Ausstattung. Der Abbau bürokratischer Hürden kann Haushaltsmittel freisetzen, die gezielt in den digitalen Ausbau investiert werden. Eine solide digitale Kompetenz der Lehrkräfte ist die Grundlage für eine erfolgreiche Digitalisierung. Daher muss die Vermittlung digitaler Kompetenzen verpflichtender Bestandteil der Zusatzqualifikationen für Lehrkräfte in Integrationskursen sein. Dazu wäre die Überlegung, das Wahlmodul „Medienkompetenz“ zu einem Pflichtmodul für zugelassene Lehrkräfte zu machen.

Zusammenfassung und Fazit

Die aktuellen Entwicklungen und geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt 2025 stellen eine ernsthafte Bedrohung für das Gesamtprogramm Sprache (GPS) dar. Die Folgen eines Herunterfahrens des Systems wären untragbar: Einmal abgebaute Strukturen lassen sich auch im Falle einer späteren Mittelaufstockung nicht ohne Weiteres wiederherstellen. Dies würde zur Aushöhlung des gesamten Systems führen. Die über Jahre hinweg aufgebaute Infrastruktur zur sprachlichen und gesellschaftlichen Integration von Zugewanderten ist massiv gefährdet. Teilnehmende haben erschwerte Integrationsbedingungen, Lehrkräfte müssen weiterhin mit unsicheren Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen rechnen, und Träger stehen in ihrer Existenz auf dem Spiel.

Die Tragfähigkeit des GPS ist dadurch in Frage gestellt. Statt einer stabilen Finanzierung auf der Basis vorliegender Daten, bleiben die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unsicher und die Träger hangeln sich von einer überplanmäßigen Ausgabe in die nächste. Dieses ‘Fahren auf Sicht’
gefährdet sowohl den gesellschaftlichen Zusammenhalt als auch die wirtschaftliche Stabilität Deutschlands. Sprache ist ein entscheidender Faktor für die Sicherung des deutschen Arbeitsmarktes und zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.

Daher fordern wir eine sofortige und bedarfsgerechte Mittelausstattung durch weitere überplanmäßige Ausgaben. Der Trägeranteil im Kostenerstattungssatz ist nicht mehr kostendeckend und muss dringend angepasst werden. Eine verlässliche Finanzierungsstruktur muss den Bildungsträgern eine solide Planungssicherheit und die faire Entlohnung der Lehrkräfte ermöglichen.

Es braucht jetzt klare und verlässliche Signale aus der Politik, dass das Gesamtprogramm Sprache fundiert weitergeführt wird. Die Demontage des Gesamtprogramm Sprache muss umgehend gestoppt werden, um die langfristig aufgebauten Strukturen zu schützen und die erfolgreiche Integration von Zugewanderten durch garantierten Zugang zu Sprachkursen weiterhin zu gewährleisten. Nur so kann das Gesamtprogramm Sprache weiterhin erfolgreich funktionieren.

Wir fordern eine auskömmliche Finanzierung, die auch konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen und Löhne in den Sprachkursen gegenüber dem Schuldienst ermöglicht, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und um die Erwachsenenbildung insgesamt ihrer gesellschaftspolitischen Bedeutung entsprechend als gleichberechtigte Vierte Säule des Bildungssystem zu .

Weitere Informationen

Das Dokument können Sie hier herunterladen.

Unsere Position “Demontage der Sprachkurse stoppen

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