ExpertInnengespräch zur Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen mit Vertreter(inne)n aus Bundestag und Ministerien am 18. März 2015 in Berlin
Berlin, 18. März 2015: Ein breit aufgestelltes Bündnis, bestehend aus den AkteurInnen des Bereiches der staatlich finanzierten Aus- und Weiterbildung, ist heute bei einem Expert(inn)engespräch sowohl mit den arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischen SprecherInnen der Fraktionen des Deutschen Bundestages als auch mit VertreterInnen der Bundesagentur für Arbeit, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Wirtschaft über die geplante Reform des Vergaberechtes für Dienstleistungen im Gespräch. Insbesondere stehen die Arbeitsmarktdienstleistungen nach SGB II/III im Mittelpunkt.
Qualitätsentwicklung statt Preisdruck
“Kaum ein Bereich im Bildungswesen unterliegt dem Preisdruck des Marktes so stark wie die öffentlich finanzierte Aus- und Weiterbildung”, sagt Hans-Peter Eich, Vorstandsvorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit (bag arbeit e.V.). Das bisherige Vergabeverfahren habe zu erheblichen Verlusten der Qualität der Bildungsangebote und der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten geführt.
Daher will das Bündnis in der von GEW und Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit organisierten Veranstaltung am 18. März 2015 noch einmal klar auf die aktuellen Probleme in diesem Dienstleistungssektor hinweisen und darauf hinwirken, dass die Ausgestaltung der Reform unbedingt benötigte Veränderungen beinhalten muss, um eine gute Arbeit in der Zukunft wieder zu ermöglichen: “Qualität, Innovation und sozialrechtliche Aspekte müssen – wie es die Europäische Richtlinie für Dienstleistungen 2014/24/EU vorsieht – stärker als bisher berücksichtigt werden”, so Hans-Peter Eich.
Hintergrundinformationen
Arbeitsmarktdienstleistungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung unterscheiden sich von den meisten anderen Gütern und Leistungen, die öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Vergabepraxis einkaufen, z.B. Baumaßnahmen. Es handelt sich um personale Dienstleistungen, die durch ein hohes Maß an Heterogenität und Individualität in Verbindung mit persönlichen Interaktionen geprägt sind. Qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung braucht gute rechtliche Rahmenbedingungen. Dazu gehören neben einer kostendeckenden Finanzierung von Bildungsmaßnahmen auch gesetzlich festzuschreibende Sozialkriterien.
Das Bündnis besteht aus DGB, ver.di, GEW und Trägerorganisationen sowie bag arbeit, Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW), Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAG FW), Bundesverband der Träger beruflicher Bildung – Bildungsverband e.V. (BBB), Deutschem Verein für öffentliche und private Fürsorge, Evangelischem Fachverband für Arbeit und Soziale Integration e.V. (EFAS) und dem Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit.
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