Als nötige Reformbedarfe identifiziert die bag arbeit u.a., die zentralen Förderinstrumente des SGB III in Form einer weitgehend freien Förderung in das SGB II zu integrieren, eine Vergabe von Maßnahmen nach den tatsächlichen regionalen Bedarfen und eine wirklich individualisierte Förderplanung für die einzelnen Hilfebedürftigen.
Qualifizierungs-, beruflichen Bildungs- und Beschäftigungsunternehmen kommt eine besondere Bedeutung zu, da bei rund 80 Prozent der Langzeitarbeitslosen davon auszugehen ist, dass diese nicht ohne massive Unterstützung in den Arbeitsmarkt einzugliedern sind.
Die bag arbeit schlägt deshalb vor, im Rahmen eines sozialen und integrativen Arbeitsmarktes bundesweit mindestens 400.000 Plätze einzurichten. In diese Maßnahmen sind dann sowohl Qualifizierungs- als auch Coaching-Angebote zu integrieren, um die Beschäftigungsfähigkeit effektiv und nachhaltig und ohne zusätzlichen administrativen Aufwand verbessern zu können.
Um eine arbeitsmarktnahe Integration zu ermöglichen, entfallen die Kriterien der Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität.
Der Verband fordert, die gemeinnützige, gesellschaftlich sinnvolle Arbeit von Beschäftigungs-, beruflichen Bildungs- und Qualifizierungsunternehmen nicht weiterhin zu diskreditieren und zu behindern.
Positionspapier “Reformbedarfe in der Arbeitsmarktförderung”