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16i, SGB II – Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle

Stellungnahme der bag arbeit zum geplanten Regelinstrument 16i, SGB II – Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle. BMAS und BA arbeiten derzeit intensiv an der Umsetzung des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“, das laut Koalitionsvertrag als Regelinstrument in das SGB II aufgenommen werden soll.

Politik und Verwaltung orientieren sich an folgenden Eckpunkten:

  • Zielgruppe sind marktferne Personen, die mindestens sechs Jahre ohne Beschäftigung sind.
  • Die Beschäftigungsverhältnisse werden sozialversicherungspflichtig ausgestaltet und aufBasis des Mindestlohns entlohnt.
  • Die Beschäftigung soll in privaten, kommunalen oder in Beschäftigungs- und Qualifizierungsunternehmen umgesetzt werden. Die Kriterien der Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität entfallen.
  • Der Lohnkostenzuschuss beträgt zunächst 100 Prozent und wird dann pauschal und degressiv nach 12 Monaten für jedes weitere Jahr um zehn Prozentpunkte gekürzt.
  • Ermöglicht werden soll eine Förderdauer von bis zu fünf Jahren.
  • Eine Förderung beschäftigungsbegleitender Qualifizierungsangebote ist vorgesehen. In den ersten 12 Monaten muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für notwendiges Coaching in einem angemessenen Umfang freistellen; Coaching-Kosten werden während der gesamten Förderung übernommen.
  • Qualifizierung: Angemessene Zeiten einer erforderlichen Weiterbildung oder eines betrieblichen Praktikums sind während der Beschäftigung förderfähig. Bis zu 50% der Weiterbildungskosten, max. 1000 Euro je Weiterbildung, werden erstattet.
  • Das Coaching soll ausgeschrieben, und damit von Dritten oder durch die Jobcenter selbst durchgeführt werden. Im Rahmen des Coachings sollen Integrationsfortschritte dokumentiert werden. Diese sollen Grundlage für die Höhe des Zuschusses sein.
  • Eine anschließende Förderung geeigneter Teilnehmenden über FBW wird angestrebt.
  • Um das neue Regelinstrument zu finanzieren wird der Eingliederungstitel um vier Milliarden Euro im Zeitraum von 2018 bis 2021 aufgestockt werden. Darüber hinaus soll zur Finanzierung der Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) umgesetzt werden. Damit werden die für die passiven Leistungen zu verausgabenden Gelder für die Förderung des neuen Instruments eingesetzt werden.
  • Mit diesem Instrument soll laut Koalitionsvertrag ein unbürokratisches Instrument im Sinne eines sozialen Arbeitsmarktes geschaffen werden, das auf gesetzlicher Ebene Grundlagen für eine gesellschaftliche und arbeitsmarktliche Integration besonders marktferner Langzeitarbeitsloser darstellt. Gleichzeitig kann die Umsetzung des Gesetzesvorhabens nur gelingen, wenn tragfähige Rahmenbedingungen geschaffen werden.
  • Wir fordern die Politik dazu auf, im Rahmen eines sozialen Arbeitsmarktes mittelfristig mindestens 300.000 dauerhafte, marktnahe sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen. Denkbar ist ein jährlicher Aufbau um 50.000 Arbeitsplätze.
  • Zugewiesen wird nach persönlicher Eignung, d.h. gemäß festgestellter Potentiale. Die Teilnahme ist freiwillig.
  • Eine Förderung von bis zu fünf Jahren ist erstrebenswert, im Einzelfall soll auch über eine prinzipiell unbegrenzte Förderung nachgedacht werden.
  • Bei der Entlohnung der Teilnehmenden plädieren wir für eine Orientierung am ortsüblichen Lohn. Die unterste Haltelinie ist der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn.
  • Angesichts der zu beschäftigenden Teilnehmerstruktur ist eine Refinanzierung von Lohnbestandteilen rein durch Markteinnahmen nicht realisierbar. Der pauschal ausgestaltete Lohnkostenzuschuss soll in der Regel die tatsächlich gezahlten Arbeitgeberbruttolohnkosten refinanzieren.
  • Länder und Kommunen sind mit in die Finanzierung einzubeziehen. Empfehlenswert sind Unternehmenszuschüsse zur Sicherung der Beschäftigungsinfrastruktur.
  • Die vorgesehene begleitende Förderinfrastruktur begrüßen wir, um nachhaltigeBeschäftigung und berufliche Integration zu gewährleisten. Zu achten ist auf einenangemessenen Betreuungsschlüssel (sozialpädagogische Begleitung mit einem Schlüssel von 1:24, begleitende Fachanleitung mit einem Schlüssel von 1:20)
  • Die im Koalitionsvertrag verabredete Aufstockung der Mittel um 4 Milliarden soll gezielt und ausschließlich für das neue Regelinstrument verwendet werden.
  • Eine Anerkennung der mit der Beschäftigung beauftragten Sozialbetriebe als umsatzsteuerbefreite ideelle Zweckbetriebe ist zu erwirken. Dabei wollen wir die Vielfalt der Unternehmensstrukturen erhalten. Neben größeren Unternehmen müssen zumindest im Zuge der Entwicklung des Instruments Unternehmensnetzwerke auch kleinere Unternehmen an der Realisierung des Instruments beteiligt werden, um kreative und spezifische z.B. in ländlichen Gebieten oder mit besonderen Angeboten Beschäftigungs- und Förderangebote zu ermöglichen.

Wir berichteten

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