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Vorschlag – Förderpraxis von AGH-Maßnahmen

In der Förderpraxis von AGH-Maßnahmen führt die rechtliche Unbestimmtheit der Förder-kriterien bei der Durchführung von AGH zu einer völlig uneinheitlichen Bewilligungspraxis, zu zum Teil unsinnigen Maßnahmeinhalten, mit denen ein arbeitsmarktpolitischer Nutzen nicht zu erreichen ist und die zu nicht vertretbaren Haftungsrisiken bei den Verfahrensbeteiligten führen.

In der Praxis sind in den letzten Jahren die Restriktionen in den Förderkriterien immer weiter ausgeweitet worden. Der Gesetzgeber hat durch die Unbestimmtheit der Förderkriterien ein besonderes Handlungsfeld für die Rechnungshöfe geschaffen, was in der Konsequenz zu einer völlig praxisfremden Ausgestaltung von Maßnahmen führt, mit denen der arbeitsmarktpolitische Zweck nicht oder nur sehr unzureichend zu erfüllen ist.

Vorschlag der bag arbeit zur Vereinfachung und Entbürokratisierung von Förderkriterien für Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II.