Der Rat und das Europäische Parlament haben eine vorläufige politische Einigung über die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) erzielt.
Der Vorschlag zielt darauf ab, Lücken in den geltenden Vorschriften über die Offenlegung nicht finanzieller Informationen zu schließen, deren Qualität für eine angemessene Berücksichtigung durch die Anlegenden unzureichend war. Diese Lücken beeinträchtigen den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft.
Die EU erhofft sich von der Richtlinie, dass Unternehmen stärker öffentlich zur Rechenschaft gezogen werden, indem regelmäßig Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns offenzulegen sind. Dies würde Greenwashing beenden, die soziale Marktwirtschaft der EU stärken und die Grundlage für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards auf globaler Ebene schaffen. Letztlich verdeutlichen diese überraschend harten Formulierungen, wie weit offenbar die Politik das Vertrauen in die Wirtschaft verloren hat.
Die EU-Vorschriften über nicht finanzielle Informationen gelten für alle großen Unternehmen und alle an geregelten Märkten notierten Unternehmen. Genauere Informationen erhalten sie hier.
Die Berichterstattung muss von einem akkreditierten unabhängigen Prüfer zertifiziert werden. Um sicherzustellen, dass Unternehmen die Berichterstattungsvorschriften einhalten, sorgt ein unabhängiger Prüfer dafür, dass die Nachhaltigkeitsinformationen den von der Union festgelegten Zertifizierungsstandards entsprechen.
Die Anwendung der Vorschriften erfolgt in drei Stufen:
- am 1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der Richtlinie über die Angabe nicht finanzieller Informationen unterliegen;
- am 1. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der Richtlinie über die Angabe nicht finanzieller Informationen unterliegen;
- am 1. Januar 2026 für börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen.
Quellen: