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Erster Arbeitsentwurf für Wertstoffgesetz

Letzte Woche veröffentlichte das des Bundesumweltministeriums (BMUB) den lange erwarteten und umstrittenen Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetzt.

Ziel des Gesetzes ist es, mehr Wertstoffe für das Recycling zu gewinnen, in dem Verpackungen und sonstige beim privaten Endverbraucher anfallende Erzeugnisse aus Kunststoffen oder Metallen gemeinsam erfasst werden.

Doch der Entwurf ist umstritten, so kann nach Auffassung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) der Arbeitsentwurf keine Basis für ein Gesetzgebungsverfahren sein, sondern ist umgehend wieder zurückzunehmen, da er massive Verschlechterungen für Kommunen beinhaltet. Auch der Münchner Stadtrat hat auf Initiative des Abfallwirtschaftsbetriebs München (AWM) mit großer Mehrheit beschlossen, einen Appell an die Bundesregierung und den Bundesrat zu richten.
Der Entwurf enthält erwartungsgemäß keine kommunale Organisationsverantwortung für die Sammlung, stärkt vielmehr die dualen Systeme und nimmt auch zahlreiche Zugeständnisse, die das BMUB den Kommunen im Eckpunktepapier vom 12. Juni gemacht hatte, wieder zurück. Neben höheren Quoten für das Recycling und der Einrichtung einer zentralen Stelle mit umfangreichen Aufgaben sind auch Durchgriffsrechte von Kommunen auf die Systembetreiber formuliert. Wollen Systeme die Sammlung vor Ort ändern, muss nicht nur die Kommune, sondern mindestens zwei Drittel der Systembetreiber einer Änderung zustimmen. Auch künftig sollen die Sammelleistungen von den dualen Systemen über eine elektronische Ausschreibungsplattform ausgeschrieben werden.
Am 17.11.2015 findet in Hannover in Kooperation mit der Akademie Dr. Obladen eine Fachkonferenz zum Wertstoffgesetz statt, auf der ein Vertreter des BMUB den Entwurf vorstellen wird, Vertreter des VKU werden die kommunale Position und die Auswirkungen auf die kommunale Entsorgungswirtschaft erörtern.

Nach dem bisherigen Plan soll das Gesetz 18 Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten