Der Deutsche Bundestag hat das Arbeit-von-morgen-Gesetz (Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung) in 2./3. Lesung beschlossen. Es muss nun abschließend im Bundesrat beraten werden, damit es in Kraft treten kann.
Hier fast das BMAS in einer Pressemitteilung die wichtigsten Änderungen zusammen.
Wir berichteten:
Gesetzesentwurf zur Förderung der beruflichen Weiterbildung | 18. Februar 2020
Förderung der beruflichen Weiterbildung | 23. Januar 2020