Die BA steigert seit Jahren die Ausgaben für Weiterbildung, doch es profitieren ausgerechnet diejenigen am wenigsten von der Förderung, die eine Weiterqualifizierung am nötigsten hätten.
Im Jahr 2018 gab die Bundesagentur für Arbeit annähernd 1,8 Milliarden Euro für Weiterbildungen aus, fast doppelt so viel wie zwölf Jahre zuvor, als die Hartz-IV-Reformen umgesetzt wurden.
Ausgerechnet Hartz-IV-Bezieher erhalten mit 510 Millionen Euro relativ wenig aus dem Weiterbildungstopf. Das iwd (Institut der deutschen Wirtschaft) zeigt: Die Jobcenter unterstützen somit jeden Arbeitslosen, der Arbeitslosengeld (ALG) II erhält, im Schnitt mit rund 330 Euro. Allerdings nehmen von 1.000 Arbeitslosen, die ALG II beziehen, nur 29 an einer Weiterbildung teil. Im Durchschnitt betrugen die Ausgaben je Teilnehmer aus diesem Personenkreis im Jahr 2018 rund 11.400 Euro.
Wesentlich mehr Geld floss in Weiterbildungsmaßnahmen für Personen, die ihre Förderung nach dem Sozialgesetzbuch III bekommen. Hier flossen im Jahr 2018 fast 1,3 Milliarden Euro – im Schnitt förderte die BA jeden Arbeitslosen rein rechnerisch mit mehr als 1.600 Euro. Damit haben sich die Ausgaben je Arbeitslosen zwischen 2006 und 2018 verfünffacht – und das bei sinkender Arbeitslosenzahl.
Die durchschnittliche Zahl der Teilnehmer je 1.000 Arbeitslose lag zuletzt bei 114 Personen. Die Ausgaben je Teilnehmer im Rahmen der SGB-III-Förderung beliefen sich 2018 demnach auf rund 14.000 Euro.
Weil gerade Langzeitarbeitslose von einer besseren Qualifizierung profitieren würden, sollte die Förderung der Weiterbildung für Hartz-IV-Bezieher ausgebaut werden, so das iwd.