Die neuen Regelungen des Bürgergeldes treten in zwei Stufen, zum 1. Januar 2023 und zum 1. Juli 2023, in Kraft.
Welche konkreten Verbesserungen bringt das Bürgergeld?
- Grundlage der Zusammenarbeit sind Kooperation und Vertrauen. Gemeinsam vereinbaren Arbeitsuchende und Jobcenter ab dem 1. Juli 2023 einen Kooperationsplan für den individuellen Weg in Arbeit. Dieser ist verständlich und enthält keine Rechtsfolgenbelehrung. Die erste Einladung zur Erarbeitung des Kooperationsplans erfolgt unverbindlich.
- Leistungsminderungen sind ab dem 1. Januar 2023 von Beginn des Leistungsbezugs an möglich.
- Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen beim Bürgergeld im Vordergrund. Der sogenannte Vermittlungsvorrang (also die bevorzugte Vermittlung in Erwerbstätigkeit) ist aufgehoben.
- Für Weiterbildungen sind ab dem 1. Juli 2023 ein zusätzlicher finanzieller Ausgleich und neue Angebote vorgesehen. Wer etwa einen Berufsabschluss nachholt, kann statt bisher für zwei nun für bis zu drei Jahre gefördert werden.
- Der Soziale Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) wird fortgeführt: Jobcenter können weiterhin sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse fördern, um Menschen nach besonders langer Arbeitslosigkeit zu aktivieren.
- Menschen, denen es besonders schwerfällt, eine Arbeit zu finden oder aufzunehmen, können ab dem 1. Juli 2023 durch professionelles Coaching unterstützt werden.
Mehr Sicherheit, mehr Respekt für Lebensleistung
- Vermögen und Angemessenheit der Wohnung werden erst nach 12 Monaten Bürgergeldbezug überprüft. Die Heizkosten werden aber nur im angemessenen Umfang gewährt, um auf einen sparsamen Umgang mit Energie hinzuwirken.
- Nach Ablauf der 12 Monate (Karenzzeit) ist ein höheres Schonvermögen (als Vermögen, das trotz Leistungsbezug unangetastet bleibt) als bisher vorgesehen. Rücklagen für die Altersvorsorge werden ebenfalls besser und unabhängig vom Schonvermögen geschützt.
- Für Auszubildende, Schüler*innen und Studierende, die Bürgergeld beziehen, gelten ab dem 1. Juli 2023 höhere Freibeträge für die Ausbildungsvergütung oder den Nebenjob.
- Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, kann ab dem 1. Juli 2023 mehr von seinem Einkommen behalten können: Die Freibeträge in diesem Bereich werden auf 30 Prozent angehoben
Höhere Regelsätze und Neuregelung der Leistungsminderungen
- Die Regelsätze steigen ab 1. Januar 2023 je nach Regelbedarfsstufe auf bis zu 502 Euro.
- Die neuen Vorgaben für Leistungsminderungen (sogenannte Sanktionen) greifen ab dem 1. Januar 2023. Sie wurden auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 neu geregelt.
Mehr Bürgerfreundlichkeit, weniger Bürokratie
- Das Bürgergeld ist insgesamt unbürokratischer und digital zugänglich – mit einer einfachen, nutzerorientierten und barrierefreien Beantragung.
- Mit einer Bagatellgrenze von 50 Euro für Rückforderungen wird zudem die Anzahl der Bescheide reduziert und Bürokratie abgebaut.
Weitere Informationen zum Bürgergeld und verwandten Themen finden sie hier.
Wir berichteten:
18/10/2022 Bürgergeld-Gesetz: Eine Einschätzung zu den wichtigsten Veränderungen für Träger
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